Schlichtungsstelle
Scheitern alle Versuche, sich intern zu einigen, wird die Schlichtungsstelle beim Diözesan-Caritasverband angerufen. Deren Aufgabe ist es, die aufgetretenen individualrechtlichen Streitfälle zu schlichten.
Die Schlichtungsstelle ist dabei zuständig für alle Auseinandersetzungen in Einrichtungen und Diensten, die sich auf dem Gebiet des Erzbistums Paderborn befinden, die AVR anwenden und der verbandlichen Caritas als Mitglied angeschlossen sind.
Die Formalitäten des Schlichtungsverfahrens, insbesondere die Anträge, Stellungnahmen und Termine, werden über die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle organisiert.
Das Schlichtungsverfahren bzw. die Schlichtungsverhandlung - und damit die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Streitigkeit - findet unter Verantwortung des Vorsitzenden der Schlichtungsstelle oder seiner Stellvertreterin statt. Zur Schlichtungsstelle gehören außerdem Beisitzerinnen und Beisitzer, die an der Schlichtungsverhandlung teilnehmen. Diese werden von der Dienstgeberseite für ihre Aufgabe bestellt, von der Dienstnehmerseite werden sie gewählt. Die Besetzung der Schlichtungsstelle ist auf vier Jahre befristet. Näheres zum Verfahren einer Schlichtung gibt es in der aktuellen Schlichtungsordnung sowie in der Kostenordnung. Weitere Infos im Flyer zur Schlichtungsstellenarbeit.
Wichtiger Hinweis
Die Durchführung des in § 22 AVR bestimmten Schlichtungsverfahrens ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Arbeitsgerichtsverfahren. Ein Antrag an die Schlichtungsstelle hemmt auch keine Klagefristen. Die gleichzeitige Anrufung des Arbeitsgerichts ist daher bei fristgebundenen Streitigkeiten, wie z.B. Kündigungsschutzklagen, dringend angeraten.