Stationäre Einrichtungen als pastorale Orte
Die kirchliche Landschaft im Erzbistum Paderborn verändert sich rasant: Aus Pfarreien und Pastoralverbünden wurden große Pastorale Räume, betreut und begleitet durch Pastoralteams unter Leitung eines Pfarrers. Diese veränderten Rahmenbedingungen der Seelsorge haben Folgen für stationäre Einrichtungen. Pflege- und Seniorenzentren, Hospize oder Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe müssen reagieren und neue Konzepte zur Gestaltung von Seelsorge in ihrer Einrichtung entwickeln.
Dabei können sie an ein neues Verständnis in der Pastoral anknüpfen: Gerade auch Einrichtungen der stationären Hilfe werden im Erzbistum Paderborn als pastorale Orte begriffen. Unter dem Vorzeichen einer Hinwendungspastoral gilt ihnen ein besonderer diakonischer Auftrag, den christlichen Einsatz für ein menschenwürdiges Leben erfahrbar werden zu lassen.
Der Erzbischof em. Hans-Josef Becker setzte im Jahr 2011 eine Rahmenordnung zur Seelsorge in Einrichtungen der stationären Hilfe in Kraft und beauftragte den Caritasverband im Erzbistum Paderborn, für deren Umsetzung zu sorgen. Die Seelsorge richtet sich dabei insbesondere an die Begleitung von bedürftigen, kranken, sterbenden und fragenden Menschen, aber auch an alle Mitarbeitenden der Einrichtungen.
Angebot: Qualifizierung zur Seelsorglichen Begleitung
Der Diözesan-Caritasverband bietet Trägern und Einrichtungen einen Weiterbildungskurs zur Seelsorglichen Begleitung an. Geeignete und interessierte Mitarbeitende werden dabei für diesen Dienst in einer stationären Einrichtung qualifiziert. Der Kurs erstreckt sich über etwa neun Monate und umfasst fünf Module mit insgesamt 18 Kurstagen. Absolventen können auf Antrag für den Dienst zur Seelsorglichen Begleitung in ihrer Einrichtung vom Erzbischof beauftragt werden. Gestaffelt nach Einrichtungsgröße, können bis zu 50% Stellenanteil im Bereich der "Seelsorglichen Begleitung" finanziell gefördert werden.