Das Heim als pastoraler Ort
Die kirchliche Landschaft im Erzbistum Paderborn verändert sich: Aus Pfarreien und Pastoralverbünden werden große Pastorale Räume, betreut und begleitet durch Pastoralteams unter Leitung des Pfarrers. Diese veränderten Rahmenbedingungen der Seelsorge haben Folgen für soziale Einrichtungen Altenheime, Hospize oder Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe müssen reagieren und neue Konzepte zur Gestaltung von Seelsorge in ihrer Einrichtung entwickeln.
Dabei können sie an ein neues Verständnis ihrer Einrichtung in der Pastoral anknüpfen: Auch Häuser der stationären Hilfe werden im Erzbistum Paderborn als "pastorale Orte" begriffen, "an denen christliches Wirken in besonderer Weise erfahrbar werden kann" (Erzbischof Hans-Josef Becker).
Der Erzbischof von Paderborn hat im Jahr 2011 eine Rahmenordnung zur Seelsorge in Einrichtungen der stationären Hilfe in Kraft gesetzt und den Caritasverband im Erzbistum Paderborn beauftragt, für deren Umsetzung zu sorgen. Die Seelsorge richtet sich dabei insbesondere an kranke, alte oder behinderte, aber auch an junge Menschen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Angebot: Qualifizierung zur Seelsorglichen Begleitung
Der Diözesan-Caritasverband bietet Trägern und Einrichtungen einen Weiterbildungskurs zur Seelsorglichen Begleitung an. Geeignete und interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dabei für diesen Dienst in einer stationären Einrichtung qualifiziert. Der Kurs erstreckt sich über etwa neun Monate und umfasst vier Module mit insgesamt 17 Kurstagen. Absolventen können auf Antrag für den Dienst zur Seelsorglichen Begleitung in ihrer Einrichtung vom Erzbischof beauftragt werden. Stellenanteile im Bereich der "Seelsorglichen Begleitung" werden derzeit zu 75 Prozent des Beschäftigungsumfangs finanziell gefördert.