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Für Träger, Einrichtungen und Dienste der Caritas

Unterstützung legaler und fairer Arbeitsverhältnisse

Mehr als 3,3 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland werden zu Hause versorgt und etwa ein Drittel dieser Menschen werden durch einen ambulanten Pflegedienst begleitet. Diese Begleitung scheint jedoch nicht auszureichen. Fachleute schätzen, dass mindestens 300.000 Frauen und Männer aus Mittel- und Osteuropa in deutschen Haushalten tätig sind, um die Menschen mit Hilfebedarf unterstützen - ergänzend oder auch anstelle eines Pflegedienstes. Viele der ausländischen Hilfen arbeiten illegal oder in einer Grauzone zwischen Legalität und Illegalität. 

Laut Pflegethermometer 2016 (dip 2016, S. 94 ff) sind in etwa 5 % der von ambulanten Diensten betreuten Familien ausländische Kräfte beschäftigt und jeder zweite Pflegedienst berichtet von Anfragen der Klientinnen und Klienten nach dieser Art von Unterstützung. Unabhängig davon, wie man die Tätigkeit ausländischer Haushalts- und Betreuungskräfte bewertet, sind sie Teil der Versorgungsrealität, mit der wir umgehen müssen. 

Mit CariFair haben der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. und Caritas Polen ein Angebot entwickelt, das arbeitssuchenden Frauen und Männern aus Mittel- und Osteuropa eine legale Beschäftigung unter fairen Bedingungen ermöglicht und gleichzeitig pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen Unterstützung und Entlastung bietet und damit die Interessen beider Seiten gleichermaßen schützt. 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie CariFair implementieren und sich für faire und legale Arbeitsverhältnisse engagieren wollen.

Das Wichtigste in aller Kürze...

Aufgaben der an CariFair beteiligten Caritasverbände

Die beteiligten Caritasverbände benennen eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator als Ansprechperson für das Angebot CariFair. Sie bzw. er spricht Deutsch und Polnisch und ist zentrale Anlaufstelle sowohl für die Betreuungskräfte als auch für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.

Die Koordinationskräfte informieren und beraten arbeitssuchende Frauen und Männer über eine Tätigkeit als Haushalts- und Betreuungskraft in Deutschland und die Rahmenbedingungen einer legalen Beschäftigung. Sie helfen ihnen bei der Vorbereitung auf den Einsatz und suchen eine für sie geeignete Arbeitsstelle. Sie schaffen Möglichkeiten für den Austausch mit anderen Betreuungskräften.

Die Koordinationskräfte informieren und beraten auch interessierte Personen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der legalen und fairen Beschäftigung einer ausländischen Kraft. 

Sie helfen bei der Organisation des Arbeitsverhältnisses und der Erledigung der erforderlichen Formalitäten. Sie unterstützen die beschäftigten Betreuungskräfte vor allem zu Beginn ihrer Tätigkeit. Sie beraten die Familien zu ergänzenden Betreuungsleistungen, damit die freie Zeit der Betreuungskraft und gleichzeitig die Versorgung der zu betreuenden Person gewährleistet werden kann. 

Das Arbeitsverhältnis wird über den gesamten Zeitraum von der Koordinationskraft begleitet. Sie hält regelmäßig Kontakt zu den Pflegebedürftigen, ihren Familien und den Betreuungskräften und vermitteln bei möglichen Konflikten.

Qualitätskriterien für die Beschäftigung von Haushalts- und Betreuungskräften

Geregeltes und faires Arbeitsverhältnis

Die Caritasverbände sind weder Arbeitgeber noch Entsender von Haushalts- und Betreuungskräften. Sie vermitteln lediglich den Kontakt zwischen ihnen und den Menschen mit Unterstützungsbedarf und begleiten die Einsätze durch Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren. Arbeitgeber ist die zu betreuende Person beziehungsweise ihre Angehörigen. Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auf Grundlage eines verbindlichen Arbeitsvertrages sind die Haushalts- und Betreuungskräfte sozialversichert, außerdem werden sie unfallversichert. 

Mit CariFair engagieren sich die beteiligten Verbände für faire Arbeitsbedingungen. Die durchschnittliche Arbeitszeit liegt bei 38,5 Stunden in der Woche. Die Haushalts- und Betreuungskräfte haben Anspruch auf mindestens einen freien Tag in der Woche und regelmäßige Pausen. Hier finden Sie einen beispielhaften Einsatzplan für eine Woche. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub liegt bei einer 6-Tage-Woche bei 36 Tagen im Jahr bzw. 3 Tagen im Monat.

Für Betreuungszeiten, die nicht von der Haushalts- und Betreuungskraft abgedeckt werden, werden individuelle Regelungen getroffen, etwa der Besuch des Pflegebedürftigen in einer Tagespflege- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung, die Übernahme der Begleitung durch Angehörige, der Einsatz einer zweiten Kraft oder die Nutzung anderer niedrigschwelliger Angebote. Auch der Einsatz eines Hausnotrufs wird empfohlen. 

Der Dauer der Beschäftigung einer Betreuungskraft aus Polen sind auf Grund der Freizügigkeit in der Europäischen Union keine zeitlichen Grenzen gesetzt. Eine Arbeitserlaubnis ist ebenfalls nicht erforderlich. Es können auch Personen aus anderen EU-Ländern beschäftigt werden.

Angemessene Bedingungen im Haushalt

Die Haushalts- und Betreuungskräfte leben in der Regel im Haushalt der zu betreuenden Person. Sie haben Anspruch auf ein eigenes, abschließbares Zimmer. Sie erhalten die Möglichkeit, ungestört zu telefonieren und auch das Internet zu nutzen, um Kontakt zu ihren Familien halten zu können. 

Unterkunft und Verpflegung werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Verlässliche Ansprechpersonen für Beschäftigte und Familien

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren unterstützen interessierte Männer und Frauen bei der Suche nach einer Tätigkeit in Deutschland. 

Die einzelnen Arbeitsverhältnisse werden durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren begleitet. Sie sprechen in der Regel Deutsch und Polnisch und sind zentrale Anlaufstelle, sowohl für die Pflegebedürftigen und ihre Familien als auch für die Haushalts- und Betreuungskräfte. Die Begleitung durch die Koordinatorin bzw. den Koordinator erfordert im ersten Monat einen vergleichsweise hohen Zeitaufwand, um das Arbeitsverhältnis zu organisieren und die pflegebedürftige Person und die Betreuungskraft angemessen zu unterstützen. Danach hält die Koordinatorin bzw. der Koordinator regelmäßig Kontakt zu beiden, um eine gute Betreuung zu sichern. Der Einsatz der Koordinatorinnen und Koordinatoren wird durch eine Begleitpauschale vergütet.

Verbindliche Regelung der Aufgaben einer Haushalts- und Betreuungskraft

Eine Haushalts- und Betreuungskraft übernimmt folgenden Tätigkeiten: Sie hilft der pflegebedürftigen Person im Haushalt, beim Einkaufen, bei der Zubereitung der Mahlzeiten, bei der Wäscheversorgung und bei der Reinigung der Wohnung. Sie unterstützt sie durch einfache pflegerische Alltagshilfen, etwa beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, beim Toilettengang, beim Waschen und Duschen oder bei der Mund- und Zahnpflege. Sie begleitet außerdem bei Aktivitäten innerhalb und außerhalb ihrer Wohnung. Die Koordinatorin bzw. der Koordinator klärt mit der Familie den tatsächlichen Unterstützungsbedarf und die notwendigen Einsatzzeiten der Betreuungskraft. 

Garten- oder Renovierungsarbeiten oder auch Haushaltsdienste für weitere Familienangehörige gehören nicht zu den Aufgaben einer Betreuungskraft.

Sichere pflegerische Versorgung

Die Qualität der pflegerischen Versorgung wird durch eine verbindliche Zusammenarbeit mit der Sozialstation gesichert. Eine Pflegefachkraft kann so regelmäßig beurteilen, ob und welche fachpflegerischen Maßnahmen erforderlich sind.

Kosten für CariFair

  • Kosten für die Beschäftigten

Die Beratung über eine Tätigkeit im Rahmen von CariFair ist für die interessierten Frauen und Männer kostenlos, auch für die Vermittlung eines Einsatzes fallen keine Kosten an. 

Die Beschäftigten zahlen von ihrem Brutto-Gehalt den Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung und die fälligen Steuern in Deutschland. 


  • Kosten für die Arbeitgeber

Monatlich

2.551,00 € Bruttogehalt gemäß Tarifvertrag plus ca. 600,00 € Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

165,00 € für die Begleitung durch die Koordinationskraft ab dem zweiten Monat (im ersten Monat: 645,00 €)

44,74 € Gehaltsabrechnung durch die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn e.V. (auf Wunsch)

Jährlich

35,00-70,00 € Gesetzliche Unfallversicherung (je nach Bundesland)

Unregelmäßig

200,00 - 250,00 €  An- und Abreisekosten (gemäß Beleg)


  • Kosten für die Caritasverbände

Den Caritasverbänden entstehen Personalkosten für die Anstellung der Koordinationskräfte. Der Einsatz der Koordinatorinnen und Koordinatoren wird durch die Begleitpauschale vergütet.

Unterstützung für die Caritasverbände

Der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. unterstützt Sie bei der Einführung von CariFair. Wir beraten Sie über Strukturen und Abläufe und stellen Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Über aktuelle Entwicklungen und rechtliche Veränderungen werden Sie regelmäßig informiert. Die CariFair-Koordinatorinnen und Koordinatoren können sich außerdem bei den regelmäßig stattfindenden Konferenzen austauschen. 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich für faire und legale Arbeitsverhältnisse engagieren wollen:

Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.
Beata Hulist-Gergis
Am Stadelhof 15
33098 Paderborn
Telefon: +49 5251 209-350
E-Mail: Beata.Hulist-Gergis@caritas-paderborn.de

Gehaltsabrechnung durch die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle in Paderborn

Die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (ZGAST) des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn e.V. übernimmt auf Wunsch die Gehaltsabrechnungen für die Haushalts- und Betreuungskräfte. Die Abrechnung kann aber auch im eigenen Verband oder durch den jeweiligen Arbeitgeber selbst durchgeführt werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Fragen zur Abrechnung haben.

Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Realizacja CariFair'
  • Kontakt:
Porträtfoto Beata Hulist-Gergis
Beata Hulist-Gergis
Projekt: CariFair
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beata.hulist-gergis@(BITTE ENTFERNEN)caritas-paderborn.de
Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e. V.
Am Stadelhof 15
33098 Paderborn

Videofilm

CariFair – Beschäftigung einer Betreuungskraft im Privathaushalt

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