Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb „Caritas U‑30 Ticket 2026“
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs "Caritas U‑30 Ticket 2026" (nachfolgend "Wettbewerb") ist
der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V., vertreten durch den Vorstand.
Dem Vorstand gehören an:
Diözesan-Caritasdirektorin Esther van Bebber (Vorstandsvorsitzende)
Diözesan-Caritasdirektor Ralf Nolte
Am Stadelhof 15
33098 Paderborn
Deutschland
Dieses Gewinnspiel wird ausschließlich vom Veranstalter durchgeführt. Es besteht keinerlei Verbindung zu Instagram, Facebook, LinkedIn oder Meta Platforms Ireland Limited. Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram, Facebook oder LinkedIn gesponsert, unterstützt, organisiert oder geprüft.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellen die Teilnehmenden die genannten Plattformen von jeglicher Verantwortung, Haftung und Ansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme frei. Sämtliche Fragen, Hinweise oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die
1. zum Zeitpunkt der Bewerbung ehrenamtlich oder hauptamtlich in einem Caritasverband, Fachverband oder einer angeschlossenen Einrichtung im Erzbistum Paderborn tätig sind, und
2. die in der Zeit vom 24. Juni bis Freitag 26. Juni 2026 mindestens 18 und höchstens 29 Jahre alt sind.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Tätigkeitsbestätigung, Altersnachweis) zu verlangen.
(3) Jede Person darf nur eine Bewerbung einreichen. Mehrfachbewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(4) Die Teilnahme ist unentgeltlich.
§ 3 Gegenstand des Wettbewerbs
(1) Der Wettbewerb dient der Verlosung von 10 U‑30 Tickets, die zur Teilnahme am Caritas‑Kongress 2026 berechtigen. Der Caritaskongress findet von Mittwoch, 24. Juni bis Freitag 26. Juni 2026 statt.
(2) Der Gewinn umfasst ein U‑30 Ticket zur Teilnahme am Caritas‑Kongress 2026.
(3) Der Gewinn beinhaltet außerdem:
1. die organisierte An‑ und Abreise ab Paderborn zum Veranstaltungsort und zurück,
2. sowie die Übernachtung für die Dauer des Kongresses in einer vom Veranstalter ausgewählten Unterkunft.
(4) Die Organisation der Reise und der Unterkunft erfolgt durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf bestimmte Reiseverbindungen, Verkehrsmittel oder eine bestimmte Unterkunft besteht nicht.
(5) Nicht im Gewinn enthalten sind persönliche Ausgaben der Gewinnerin oder des Gewinners, die über die vom Veranstalter bereitgestellten Leistungen hinausgehen (z. B. zusätzliche Verpflegung, private Anschaffungen, Versicherungen).
(6) Eine Barauszahlung, Übertragung oder Abtretung des Gewinns ist ausgeschlossen.
§ 4 Bewerbungsverfahren
(1) Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch die Veröffentlichung eines eigenen kreativen Beitrags im Rahmen des vom Veranstalter angekündigten Wettbewerbs. Der Wettbewerb wird über die offiziellen Kanäle der Caritas (Instagram, Facebook, LinkedIn), auf der Homepage des Veranstalters sowie per E-Mail an die Träger angekündigt. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 08. Januar 2026 und endet am 22. Februar 2026. Mit Ablauf dieses Zeitraums endet die Möglichkeit zur Teilnahme; der Einsendeschluss ist zugleich Ausschlussfrist.
(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätige sowie Mitglieder der Caritas im Erzbistum Paderborn, die zum Zeitpunkt der Bewerbung das 18. Lebensjahr vollendet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(3) Zur Teilnahme müssen die Teilnehmenden kreativ darstellen, warum bei der Caritas "was zusammen geht" und weshalb sie ein Ticket erhalten sollten. Der Beitrag muss als Videoposting mit einem kurzen Videoclip von maximal 90 Sekunden erstellt werden.
(4) Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich durch das Posten des Beitrags über einen eigenen Social-Media-Account unter Verwendung des Hashtags #Caritasverbindet sowie durch die Markierung des offiziellen Caritas-Accounts mittels @caritaspaderborn für Instagram und mittels @Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. für Facebook und LinkedIn. Der Beitrag muss während des Teilnahmezeitraums veröffentlicht werden.
(5) Alternativ oder hilfsweise können Beiträge während des Teilnahmezeitraums per E-Mail an kommunikation@caritas-paderborn.de eingereicht werden. Maßgeblich für die fristgerechte Teilnahme ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail.
(6) Berücksichtigt werden nur Beiträge, die
- innerhalb des Teilnahmezeitraums eingereicht oder veröffentlicht werden,den inhaltlichen Vorgaben des Wettbewerbs entsprechen,
- keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, werblichen oder sonst unangemessenen Inhalte enthalten
und - den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der verwendeten Plattform entsprechen.
(7) Der Veranstalter behält sich vor, Beiträge, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschließen.
(8) Mit Abgabe des Kommentars erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen sowie der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzinformation nach § 15 KDG
§ 5 Auswahlverfahren
(1) Unter allen gültigen Teilnahmen, die gemäß § 4 dieser Teilnahmebedingungen eingereicht wurden, werden die U‑30 Tickets per Auswahlentscheid vergeben.
(2) Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine Jury. Diese setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Vorstands des Veranstalters, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unter 30 Jahren sowie der Leitung Kommunikation.
(2) Die Jury bewertet die eingereichten Beiträge insbesondere nach folgenden Kriterien:
- Kreativität,
- Bezug zum Wettbewerbs-Motto "Caritas verbindet - Generationenzusammenhalt",
- Originalität der Umsetzung.
(3) Optional kann ein Community-Voting auf Social Media (z. B. durch Likes oder Shares) ergänzend in die Bewertung einbezogen werden. Ein Anspruch darauf, dass das Community-Voting allein entscheidend ist, besteht nicht; die endgültige Entscheidung trifft die Jury.
(4) Die Entscheidung der Jury ist endgültig.
(3) Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Durchführung der Auswahlverfahrens und die Gewinnermittlung ausgeschlossen.
§ 6 Gewinn und Gewinnabwicklung
(1) Der Gewinn besteht aus einem Teilnahmeticket für den Caritas‑Kongress 2026.
(2) Eine Auszahlung in Geld, Übertragung, Veräußerung oder Abtretung des Gewinns ist ausgeschlossen.
(3) Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per E‑Mail benachrichtigt. Erfolgt innerhalb der in der Benachrichtigung genannten Frist keine Rückmeldung, verfällt der Gewinn ersatzlos.
§ 7 Gewinnerbekanntgabe
(1) Der Veranstalter wird die Gewinner über die offiziellen Social Media‑Accounts des Veranstalters öffentlich bekanntgeben.
(2) Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden, dass im Gewinnfall
- ihr Social Media‑Nutzername (Handle)
- Ihr Teilnahmebeitrag
- sowie ggf. weitere freiwillig bereitgestellte Angaben im Rahmen der öffentlichen Gewinnerbekanntgabe auf den Caritas-Social Media-Kanälen und in den einschlägigen Caritas-Pressemedien veröffentlicht werden dürfen.
(3) Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird zusätzlich per Direktnachricht kontaktiert, um die zur Gewinnabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Kontaktdaten, Nachweis der Teilnahmeberechtigung) zu erheben.
(4) Meldet sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Benachrichtigung zurück oder können erforderliche Angaben nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn anderweitig zu vergeben.
§ 8 Ausschluss vom Wettbewerb
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen, wenn
1. falsche Angaben gemacht wurden,
2. Rechte Dritter verletzt werden,
3. Manipulationsversuche erfolgen,
oder ein sonstiger Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegt.
§ 9 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für technische Störungen, die eine Teilnahme verhindern oder beeinträchtigen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
§ 10 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verarbeitet.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der auf der Wettbewerbsseite abrufbaren Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform.