Arbeitsrechtliche Kommission: Wahl 2025
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Diesen Auftrag erfüllt sie mit Anerkennung der katholischen Bischöfe und auf Basis einer eigenen Ordnung.
In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden. In jedem Diözesan-Caritasverband werden nach einer gemeinsamen Ordnung die Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten gewählt. Die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission endet am 31.12.2025.
Wahlaufrufe in der neuen caritas 2/2025:
- Aufruf zur Wahl der Mitarbeitervertreter:innen in die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes für die Amtsperiode 2026 bis 2029 mit Beteiligungsmöglichkeit von Gewerkschaften
- Aufruf zur Wahl der Vertreter:innen der Dienstgeber in die Regionalkommissionen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes 2025