Ihr Weg zur Kur
1. Individuelle Beratung
In einem ersten Beratungsgespräch, das entweder persönlich in der Beratungsstelle bei Ihnen in der Nähe, telefonisch oder auch während eines Hausbesuchs stattfinden kann, klären wir zunächst Ihre Situation:
- Wen pflegen Sie, wie gestaltet sich die Pflege bei Ihnen zu Hause und wer unterstützt Sie?
- Welche Entlastung wünschen Sie sich?
- Eignet sich eine "Kur" für Sie?
Wie kann während Ihrer Kurmaßnahme Ihr pflegebedürftiger Angehöriger versorgt werden?
Sie berichten uns von Ihrer Situation und wir beraten Sie umfassend zu verschiedenen Entlastungsmöglichkeiten, die zu Ihnen und Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen passen. Das kann zum Beispiel die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst sein, eine Haushaltshilfe, eine Tagespflege - oder auch eine Kurmaßnahme.
Machen Sie einen ersten Schritt und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung!
2. Ärztliche Bescheinigung
Voraussetzung für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme - umgangssprachlich als Kur bezeichnet - ist eine medizinische Indikation.
Viele Menschen, die Angehörige pflegen berichten, dass sie …
- erschöpft oder unruhig sind
- an Schlafstörungen leiden
- chronische Rücken- und Kopfschmerzen haben
- sich alleine und isoliert fühlen
In einem ersten Gespräch bespricht eine Kurberaterin mit Ihnen, ob sich eine Kur für Sie eignen könnte. Im Anschluss sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder mit Ihrer Hausärztin:
Unterstützt Ihr Arzt/Ihre Ärztin Ihr Kurgesuch, stellt er Ihnen eine entsprechende Verordnung für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus.
Musterformulare für die Beantragung finden Sie hier...
Warum wird eine ärztliche Verordnung benötigt? Eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme setzt das Vorliegen einer Voraussetzung nach § 23 SGB V, §40 SGB V oder § 15 SGB VI voraus. Eine Maßnahme muss zunächst von einem Arzt/einer Ärztin verordnet und im Anschluss von dem zuständigen Kostenträger - der Kranken- oder Rentenversicherung - genehmigt werden. All das erläutert Ihnen Ihre Kurberaterin.
3. Unterstützung bei Antragstellung
Wir unterstützen Sie als pflegenden Angehörigen individuell und kostenlos bei der Antragsstellung. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare oder der Suche nach der passenden Klinik. Wir besprechen mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen und kümmern uns um die Beantragung der Kostenübernahme bei den Sozialversicherungsträgern. Sie entscheiden, ob Sie gemeinsam in die Kur reisen oder die Zeit getrennt verbringen. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, eine Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtung am Kurort zu nutzen oder dass Sie gemeinsam in der Kurklinik versorgt werden. Wenn Sie alleine reisen möchten, könnte eine Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtung am Heimatort in Anspruch genommen oder die Versorgung mit der Unterstützung anderer Angehörige sichergestellt werden. Wichtig ist, dass Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen betreut und in guten Händen wissen. Wir gehen auf Ihre Bedürfnisse ein und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Möglichkeit für Sie und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen.