Was sind sachliche Gründe (Rechtfertigungen) für eine Ungleichbehandlung?
Nicht jede Ungleichbehandlung ist zu verurteilen und zu kritisieren. Nachteile, die an einer geschützten Diskriminierungskategorie anknüpfen, können gerechtfertigt sein, wenn es sachliche Grunde dafür gibt. Eine Ungleichbehandlung und ein daraus resultierender Nachteil, der mit einer nach AGG geschützten Diskriminierungskategorie zusammenhängt, ist keine Diskriminierung im rechtlichen Sinne, wenn gewichtige sachliche Grunde die Benachteiligung rechtfertigen.
Im Folgenden einige Beispiele für sachliche Gründe für eine zulässige unterschiedliche Behandlung:
- Mit Blick auf den Arbeitsmarkt: Die Tätigkeit als Leiterin einer katholischen Einrichtung rechtfertigt die Anforderung einer katholischen Religionszugehörigkeit. Oder die Tätigkeit in einer Migrations-Beratungsstelle rechtfertigt die bevorzugte Einstellung von Migrantinnen und Migranten.
- Mit Blick auf Jobcenter: Eine Stelle als Modell für Jugendmode rechtfertigt die Suche nach einer Person mit einem bestimmten Lebensalter.
- Mit Blick auf den Wohnungsmarkt: Speziell für Menschen mit Beeinträchtigungen eingerichtet barrierefreie Wohnungen rechtfertigen die Bevorzugung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen.
- Mit Blick auf Dienstleistungen: Der Zugang zum Fitnessstudio, Restaurant, Club kann aufgrund von Jugendschutzgesetzen für Jugendliche beschrankt und beispielsweise nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet sein
- Satirische Darstellungen in der Werbung: können von der Kunstfreiheit gedeckt sein.