Welche Formen von Diskriminierung gibt es?
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt laut AGG vor, wenn eine Person "eine weniger günstige Behandlung erfährt, erfahren hat oder erfahren würde als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation" (§ 3). Unmittelbar diskriminierende Behandlungen knüpfen ausdrücklich an eine der unter Punkt 2 beschriebenen Kategorie an.
Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, "wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen in besonderer Weise benachteiligen" (§ 3). Das sind Benachteiligungen, die zwar nicht direkt an eine Diskriminierungskategorie anknüpfen, dem Anschein nach also neutrale Regelungen oder Verfahren sind, die aber faktisch Personen wegen einer AGG-Kategorie in besonderer Weise benachteiligen können.
Das AGG erfasst auch mehrdimensionale Diskriminierungen, denn Diskriminierungen im wirklichen Leben beschränken sich nicht immer nur auf eine Kategorie des Rechts. Darauf reagiert das AGG und schützt auch vor Mehrfachdiskriminierungen. Gemeint sind damit mehrdimensionalen Diskriminierungen, die an verschiedene rechtliche Diskriminierungskategorien anknüpfen. Das betrifft zum einen Situationen, in denen eine Person aufgrund mehrerer Kategorien mehrfach benachteiligt wird. Zum Beispiel kann eine Stellenausschreibung, in der "ein Verkäufer" gesucht wird, der nicht "alter als 45 Jahre" sein darf, eine ältere Frau in zweifacher Hinsicht diskriminieren.