Was ist eine Diskriminierung? Woran erkenne ich eine Diskriminierung?
Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer (oder mehrerer) rechtlich geschützter Diskriminierungskategorien (siehe dazu Punkt 2) ohne einen sachlichen Grund (siehe dazu Punkt 4), der die Ungleichbehandlung rechtfertigt. Diese Benachteiligung kann durch individuelle Verhaltensweisen einer Person ausgedrückt werden, aber auch durch Gesetze, Tarifverträge, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien, allgemeine Geschäftsbedingungen oder Verfahrensweisen. Das Ergebnis dieser Benachteiligung: Personen oder Gruppen haben geringere Chancen beim Zugang zu oder bei der Inanspruchnahme von gesellschaftlichen Ressourcen.
Diskriminierung bezieht sich im Kern zunächst einmal auf die Unterscheidung zwischen verschiedenen Personen oder Gruppen. Auch wenn diese Unterscheidung generell neutraler Natur sein kann, so geht sie doch oftmals mit einer Hierarchisierung einher, indem bestimmte Gruppen eher positiv und andere eher negativ bewertet werden. Diese Hierarchisierung und die damit einhergehenden negativen Einstellungen gegenüber bestimmten Gruppen sind dann vielfach der Ausgangspunkt für eine direkte Herabwürdigung und Benachteiligung.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schlägt folgende Formel vor :"Diskriminierung = Benachteiligung + geschützte Diskriminierungskategorie + kein sachlicher Grund" . Mit dieser Formel lässt sich erkennen, ob es sich um eine Diskriminierung handelt. (vgl. Handbuch "Rechtlicher Diskriminierungsschutz" Hrsg.: Antidiskriminierungsstelle des Bundes; Dezember 2017 3. Auflage; Seite 34; ISBN 978-3-8487-1811-5)