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Informierten über das neue Gesetz GEPA-NRW (von links): Karl Nauen, Clemens Johannigmann, Thorsten Gerenkamp, Josef Lüttig und Jürgen Reineke. |
Auf sehr gute
Resonanz ist die gemeinsame Fachveranstaltung des Diözesan-Caritasverbandes
Paderborn und der Bank für Kirche und Caritas zum neuen Gesetz GEPA-NRW
gestoßen. GEPA-NRW tritt die Nachfolge des Landespflegegesetzes und des bisherigen
Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen an. Es regelt die Gestaltung
der Pflegeinfrastruktur und die Mindestanforderungen für Pflege- und
Wohnangebote in der Alten- und Behindertenhilfe. Über die Auswirkungen des
Gesetzes, die Herausforderungen für die Umsetzung in der Praxis und die Finanzierungsfolgen
informierten fünf Referenten in der Katholischen Akademie Schwerte.
Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig wies vor rund 110 Teilnehmern aus dem
Pflegebereich darauf hin, dass es von Beginn der Gesetzesentwicklung an
Gespräche mit der Politik gegeben habe, und dass frühzeitig auf Probleme
hingewiesen wurde. „Dennoch zeichnet es sich ab, dass die Landesregierung mit
dem Gesetz über das Ziel hinausgeschossen ist“, sagte Lüttig.
Praxisorientiert erläuterte Thorsten Gerenkamp vom Diözesan-Caritasverband
Paderborn das Feststellungs- und Festsetzungsverfahren und gab zahlreiche Tipps
für das Ausfüllen der Formulare sowie den richtigen Umgang mit dem Programm
PfAD.invest.
Karl Nauen, Geschäftsführer der Dr. Heilmaier& Partner GmbH, gab in seinem
Vortrag Antworten auf viele betriebswirtschaftliche Fragestellungen im
Zusammenhang mit der Durchführungsverordnung zum Alten- und Pflegegesetz
(APG-DVO). Er betonte, dass die Anforderungen der DVO derzeit von den
Bestandseinrichtungen nicht vollständig erfüllt werden könnten. Das Gesetz
verlange bei Sanierungsmaßnahmen den historischen Wert der Anschaffungskosten.
Anhand von Beispielen zeigte er Finanzierungen auf und zog die Schlussfolgerung,
dass durch die APG-DVO ein hoher administrativer Aufwand für Einrichtungen
erforderlich sein werde.
Vorstandsmitglied Jürgen Reineke betonte, dass die Bank für Kirche und Caritas
als Selbsthilfeeinrichtung stets die Förderung ihrer Kunden, und nicht die Rendite
in den Mittelpunkt stelle. Er erläuterte den Anwesenden den Prozess und die
Aspekte einer Kreditentscheidung und gab Tipps für die Kreditantragstellung.
Wie man das Betriebsergebnis I verbessert, erläuterte Clemens Johannigmann vom
Diözesan-Caritasverband Paderborn anschaulich in seinem Schlussvortrag. Jährliche
Pflegeverhandlungen und eine gute Vorbereitung der Verhandlungsgespräche seien
der erste Schritt, konstatierte Johannigmann, und bot den Gästen weiterführende
Gespräche an.