|
|
|
|
Ohne Auto kein Job, gerade im ländlichen Raum ist das so.
Doch die Kosten für Anschaffung und Unterhalt werden bei der steigenden Zahl
von Minijobs und anderen prekären Arbeitsverhältnissen immer mehr zum Problem,
führen sogar in die Verschuldung, wie die Beratungsdienste der Caritas
feststellen. “Was sagen wir einer 870-Euro-Kraft, die jeden Tag 70 Kilometer
zur Arbeit fahren muss? Eigentlich wollen wir dazu motivieren, dass die Leute
im Job bleiben, doch wir wissen genau, dass diese Arbeit zu weiteren Schulden
führt, weil das Auto einfach zu teuer ist“, erklärt die Beraterin Anne Selker
vom Caritasverband Büren.
Solche und ähnliche Fälle aus der Praxis standen jetzt im Mittelpunkt des
zweiten Runden Tisches zu Problemen der Sozialgesetzgebung. Die Abteilung
Beratende Dienste, Gefährdetenhilfe und Integration des Diözesan-Caritasverbandes
hatte hierzu Vertreter der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (ARGE) und der
Arbeitsagentur Paderborn eingeladen. Mit am Tisch saßen außerdem Vertreter des
Diözesankomitees im Erzbistum Paderborn und der Katholischen Fachhochschule.
Mit dem Bundestagsabgeordneten Rolf Stöckel (SPD) war außerdem ein Mitglied des
Ausschusses für Arbeit und Soziales im Parlament präsent. Die “Praxis“ war
durch Beraterinnen und Berater der verbandlichen Caritas im Erzbistum Paderborn
vertreten, konkret: Schuldnerberatung, Schwangerschaftsberatung, Allgemeiner
Sozialer Dienst, Suchtberatung und Rechtliche Betreuung.
Im Mittelpunkt der Diskussion: das Sozialgesetzbuch II (SGB II), das seit 2005
unter dem Stichwort “Fordern und Fördern“ arbeitsfähigen Personen helfen will,
aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In der Theorie klingt
das gut, und selbst Fahrkostenbeihilfen sind für Leistungsempfänger von
Arbeitslosengeld I und II drin, wie sowohl Hubert Heinrichsmeier für die
Arbeitsagentur als auch Hermann-Josef Bentler für die ARGE vorrechneten. Doch
in der Praxis sieht es oft anders aus, Betroffene würden über Leistungen nicht
überall aufgeklärt, sähen sich mit undurchschaubaren Bescheiden konfrontiert,
wie Caritas-Vertreter beklagten. “In der eigentlichen Beratung läuft es nicht“,
resümierte eine Sozialarbeiterin. Die Folge: Betroffene resignieren, verzichten
auf den Gang zur ARGE. Fälle sind bekannt, in denen Väter sich lieber durch
ihre erwachsenen Kinder “durchfüttern lassen“ als einen Antrag auf “Hartz IV“
zu stellen. Rolf Stöckel MdB bedauerte, dass das SGB II wenig flexibel sei. “Es
muss wieder mehr Ermessenspielräume in der Leistungsgewährung geben.“
Gleichzeitig forderte er eine niedrigschwellige Beratung vor Ort. Auch Prof Dr.
Gerhard Kilz von der Katholischen Fachhochschule Paderborn regte ein derartige
zugangsfreundliche Form der Beratung beispielsweise in den Kirchengemeinden an.
Wie wichtig eine enge Kooperation und Vernetzung zwischen ARGE und
Beratungsstellen ist, zeigte auch ein weiteres Problem aus der Praxis des “Fördern
und Forderns“. Es geht um die Eingliederungsvereinbarungen, die zwischen der
ARGE und den Arbeitssuchenden geschlossen werden. Hier verpflichten sich z.B.
suchtkranke Personen zu Verhaltensweisen, denen sie aufgrund ihrer persönlichen
Situation nicht entsprechen können. Abhilfe schafft hier eine systematische
Kooperation zwischen ARGE und Suchtberatung, wie sie etwa schon in Paderborn
praktiziert wird.