Die Kommunikations-
und Beratungsstelle für Prostituierte KOBER in Dortmund kritisiert die
diskutierte Anhebung des Mindestalters von Prostituierten auf 21 Jahre.
„Menschlich ist das gut verständlich, aber die Wirklichkeit sieht anders aus“,
sagt die Leiterin der Beratungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen
(SkF) Dortmund, Elke Rehpöhler. In der Prostitution seien sehr viele junge
Frauen tätig, die bei einem höheren Mindestalter in ungeschützte oder
ausbeuterische Verhältnisse gedrängt würden. „Damit tun wir den jungen Frauen
keinen Gefallen. Wir setzen sie damit mehr Gefahren aus.“
Dagegen fordert sie ein Verbot von Werbung für Praktiken in der Prostitution,
die gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht verstoßen – etwa Flatrate-Sex –
oder gesundheitlich riskant sind. Nötig seien dringend der Ausbau und die
verlässliche Finanzierung von Beratung, gesundheitlichen Hilfen und
Ausstiegsprogrammen für Prostituierte. „Bundesweit gesehen gibt es nur sehr
wenige Beratungsstellen. Da passiert noch viel zu wenig.“ Unverständlich sei
auch, dass Betreiber von Bordellen kein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen
müssten. Auch im Bau- und Gewerberecht müssten verbindliche Standards für
Prostitutionsstätten festgelegt werden.
Im Juni hatte die Bundesversammlung des SkF einstimmig ein Positionspapier zum
Thema Prostitution verabschiedet. Darin fordert der Sozialdienst katholischer
Frauen eine grundlegende Novellierung des Prostitutionsgesetzes. Prostituierte
benötigten mehr Schutz und Hilfen. Dafür müsse die Bundesregierung einen
besseren Rahmen schaffen, forderte der SkF. Dazu gehöre auch ein besserer
Schutz der Opfer von Zwangsprostitution.
Kontakt und weitere Infos: Kommunikations- und Beratungsstelle für
Prostituierte KOBER, Elke Rehpöhler, Tel. 0231-861032-0,
www.kober-do.de
, sowie unter
www.skf-zentrale.de
Pressemitteilung
Prostitutionsgesetz: Höheres Mindestalter unrealistisch
Erschienen am:
15.08.2014
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