Brigitte von Germeten-OrtmannDiCV Paderborn – Hötger
Nach einjährigem Ringen soll die Pflege-Ausbildung reformiert werden. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen gestern Abend geeinigt. Zu den Einzelheiten der Einigung nimmt Brigitte von Germeten-Ortmann, Leiterin der Abteilung Gesundheits- und Altenhilfe im Diözesan-Caritasverband Paderborn Stellung. Der Verband vertritt die Interessen von 52 Krankenhäusern, 275 Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe sowie 31 Pflegeausbildungsstätten mit insgesamt rund 38.000 Mitarbeitern und 3000 Auszubildenden.
"Wir bedauern, dass die umfassende Reform der Pflegeausbildungen trotz jahrelanger Vorbereitung nicht umgesetzt wird. Dennoch sind wir froh, dass die Regierungsfraktionen sich nach über einjährigem Gerangel auf einen Kompromissvorschlag verständigt haben. Da weiterhin drei Berufsabschlüsse erworben werden können, kann dies nur ein erster Schritt für den weiteren Reformprozess sein.
Der Kompromiss sieht vor, dass nach einer zweijährigen generalistischen Ausbildung die Auszubildenden entscheiden, ob sie die generalistische Pflegeausbildung weiterführen oder den Abschluss der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege erwerben wollen.
Allein die bisherige Krankenpflegeausbildung, die in eine generalistische Ausbildung überführt werden soll, profitiert von der Reform, da diese Absolventen qualifiziert sind, in allen Arbeitsfeldern der Pflege und über alle Lebensphasen professionelle Pflege zu verantworten. Für die Alten- und Kinderkrankenpflege bietet der Kompromiss eine frühe Spezialisierung, verbunden mit einer Begrenzung der beruflichen Handlungsfelder. Ob eine nach zwei Jahren Ausbildung vorgesehene Prüfung gleichzeitig mit einem Abschluss "Pflegeassistenz" zu verbinden ist, erscheint äußerst fraglich.
Wichtig ist, dass die weiteren zentralen Inhalte des ursprünglichen Gesetzesvorhabens in das Gesetz aufgenommen werden: Es müssen die pflegerischen Kernaufgaben, sog. Vorbehaltstätigkeiten, die ausschließlich von Berufsangehörigen übernommen werden dürfen, und die Hochschulausbildung Bestandteil des Gesetzes werden. Beides ist unverzichtbar zur Weiterentwicklung des Berufes und für die Patientensicherheit sowie für die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes. Nach wie vor sind wir davon überzeugt, dass eine gemeinsame Pflegeausbildung mit einer einheitlichen Berufsbezeichnung der richtige Weg ist, um den Pflegeberuf zukunftsfähig zu machen. Wir gehen davon aus, dass sich die Entwicklung in der vorgesehenen Evaluation nach sechs Jahren zeigen wird."