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„Stell mich an, nicht ab“, lautet eine aktuelle Kampagne der katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit. Die Pappfiguren stehen dabei für Einzelschicksale von Langzeitarbeitslosen. Wie eine Integration durch Arbeit gelingen kann, darüber informierte sich jetzt Ulrich Alda (2. v. r.), Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Arbeit und Soziales, beim Diözesan-Caritasverband. Mit dabei (v. r.): Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig, Heinrich Westerbarkey (Caritas), Petra Rölle (IN VIA Kath. Mädchensozialarbeit) und Beate Skora, die selbst nach langer Arbeitslosigkeit eine Vollzeitstelle durch öffentlich geförderte Beschäftigung gefunden hat. (Foto: cpd/Jonas) |
Welche Effekte haben öffentlich geförderte Beschäftigungsprogramme
auf Langzeitarbeitslose? Diese Frage stand jetzt im Mittelpunkt des Besuches
von Ulrich Alda, Sprecher für Arbeit und Soziales der FDP-Landtagsfraktion, beim
Diözesan-Caritasverband. Weil man bewusst dabei „keine Papiere diskutieren“
wollte, wie Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig betonte, gab es reichlich Gelegenheit,
mit Personen zu sprechen, die derartige Programme in der Praxis begleiten –
oder durch sie eine neue Perspektive gefunden haben. So wie Beate Skora. Sie
profitiert von dem Programm „Aktiv in Arbeit durch öffentlich geförderte
Beschäftigung“ im Kreis Paderborn. Bei diesem Programm übernimmt die Agentur
für Arbeit bis zu 75 Prozent der Lohnkosten. Dank der Vermittlung des Verbandes
IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit hat Frau Skora für die kommenden zwei
Jahre eine Vollzeitstelle im Küchenbereich der Bildungsstätte Liborianum in
Paderborn gefunden.
Die in Polen ausgebildete Bibliotheksassistentin ist jetzt vorwiegend für das
Putzen und Schneiden von Gemüse zuständig. Was zunächst nach einem beruflichen
Abstieg aussieht, erweist sich für sie als echte Chance. „Ich fühle mich sehr wohl“,
erklärt Frau Skora sichtlich zufrieden. In der Vergangenheit hat sie bereits jede
Menge Kurzzeit- und Minijobs absolviert – nie etwas Festes. Jetzt scheint Frau
Skora endlich gefunden zu haben, was sie in ihrer Situation braucht: ein gutes
Arbeitsklima, klare Anleitungen und Rückmeldungen und damit eine hohe Arbeitszufriedenheit.
Besonders wichtig ist ihr die Begleitung durch Petra Rölle vom IN VIA Verband.
Die Unterstützung bei persönlichen Problemen oder Schwierigkeiten am
Arbeitsplatz ist ein fester Bestandteil der öffentlich geförderten
Beschäftigung. „Manche Bewerber waren vor über zehn Jahren das letzte Mal
sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen“, so Petra Rölle. Die
Vermittlungshemmnisse haben mit vielfältigen persönlichen Problemlagen zu tun,
die sich im Lauf der beschäftigungslosen Jahre eher noch verstärken: vom
kaputten Rücken nach jahrelanger Knochenarbeit bis hin zu psychischen
Defiziten. Für die Caritas funktioniert daher Integration von
Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt nicht von allein. „Wir brauchen eine
verlässliche Förderkette bei den Eingliederungsmaßnahmen, um Problemlagen von
langzeitarbeitslosen Personen systematisch und nachhaltig bearbeiten zu
können.“, fordert Heinrich Westerbarkey vom Diözesan-Caritasverband. Doch dafür
fehle die gesetzliche Grundlage.
Aus der Sicht von Arbeitgebern stellt sich eine begleitende Förderung ehemals
langzeitarbeitsloser Mitarbeiter bisweilen als frustrierend dar, wie Ulrich Alda
anhand von Einzelbeispielen belegte. Grundsätzlich betont er aber: „Alles was
dazu dient, langzeitarbeitslose Menschen wieder an einen
Acht-Stunden-Arbeitstag zu gewöhnen, ist begrüßenswert.“ Mit der Caritas ist
sich Alda einig, dass das Programm einer öffentlich geförderten Beschäftigung
nicht allein auf den sozialen Sektor reduziert werden darf. Mit dieser
Begrenzung hatten sich die Gewerkschaften durchgesetzt.
Der Bedarf an derartigen Programmen ist immens: Für 26 Stellen im Kreis
Paderborn gab es 70 Bewerber, allesamt „Langzeitkunden“ der Agentur für Arbeit.
Am bittersten waren für Petra Rölle die Momente, in denen sie den Betroffenen
eine Absage mitteilen musste: „Es ist schlimm, hochmotivierten Menschen zu sagen,
dass sie trotz des beträchtlichen Lohnkostenzuschusses nicht gebraucht werden.