Die Caritas im Erzbistum Paderborn begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter entschieden am Dienstag, dass einige Regelungen zu Sanktionen bei Bezug von Hartz IV-Leistungen nicht verfassungsgemäß sind, wenn die Leistungen damit unterhalb des Existenzminiums liegen. Bei Verstößen gegen die Auflagen seien maximal um 30 Prozent reduzierte Leistungen möglich, urteilte der Erste Senat.
Die bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 und mehr Prozent seien mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, urteilte das Gericht - sehr zur Freude von Christoph Eikenbusch, Leiter der Abteilung "Armut - Teilhabe" beim Diözesan-Caritasverband Paderborn, der diese Praxis schon lange kritisiert. "Es war überfällig, dass das Bundesverfassungsgericht dieser grundgesetzwidrigen Praxis nun ein Ende bereitet", sagte er. Bedauerlich sei allerdings, dass dies nur für über 25-jährige Langzeitarbeitslose gelte.
Für junge Erwachsene unter 25 Jahren sind nach wie vor noch härtere Sanktionen möglich, weil die Regelungen dazu nicht Gegenstand des Verfahrens waren. Vor allem dort sind nach Ansicht der Caritas aber dringend Korrekturen notwendig. Während Hartz-IV-Kürzungen um mehr als 30 Prozent von über 25-Jährigen laut Bundesverfassungsgericht gegen das Grundgesetz verstoßen, können nach wie vor die monatlichen Zahlungen bei jüngeren Leistungsbeziehern schon beim ersten Verstoß komplett gestrichen werden, beim zweiten Verstoß dazu noch die Miete. Dabei zeigten Erfahrungen aus den örtlichen Beratungsstellen der Caritas, dass Sanktionen nicht wirken, betont Christoph Eikenbusch. Nötig seien stattdessen pädagogische Förderangebote.
Vor allem die Wohnkosten zu kürzen oder zu streichen ist aus Sicht der Caritas ein gravierender Verstoß gegen das Grundgesetz, das den besonderen Schutz der Wohnung garantiere. Wenn Leistungen und Mieten ganz gestrichen würden, verabschiedeten sich die Betroffenen häufig ganz aus der Gesellschaft, sagt Eikenbusch. Viele müssen notdürftig bei Bekannten unterkommen oder landen auf der Straße. "Das kann nicht im Interesse der Gesellschaft liegen."
