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Pressemitteilung

Caritas sieht Schwachstellen beim Verbraucherinsolvenzverfahren

Am 1. Juli in Kraft getretenes Gesetz benachteiligt armutsbedrohte Menschen und fördert familiäre Spannungen

Erschienen am:

04.07.2014

  • Beschreibung
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Der Diözesan-Caritasverband Paderborn kritisiert einige Neuerungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Das Gesetz, das am 1. Juli in Kraft getreten ist, biete zwar die Möglichkeit zur Verkürzung der Restschuldbefreiung, sagt Jennifer Engelmann, Referentin für Schuldner- und Insolvenzberatung. Doch in der Praxis seien die Bedingungen dafür kaum zu erfüllen. Zudem könne das Gesetz familiäre und freundschaftliche Beziehungen schwer belasten, weil es im Rahmen eines neuen „Insolvenzplanverfahrens“ vorsehe, auf Darlehen von Familie und Freunden zurückzugreifen.

Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren schon nach fünf Jahren abzuschließen. Dafür muss der Schuldner aber innerhalb von drei Jahren 35 Prozent der Schulden plus Verfahrenskosten bezahlen. „Dies klingt zunächst positiv, da den Schuldnern ein schnellerer Neustart ermöglicht wird“, sagt Jennifer Engelmann. „Doch nur den wenigsten wird dies gelingen.“ Der Betrag, der insgesamt beglichen werden müsse, summiere sich auf ca. 60 bis 65 Prozent der Gesamtschulden. „Das Klientel, das Hilfe und Unterstützung in den Schuldnerberatungsstellen der Caritas sucht, kann diese Summe in der Regel jedoch nicht aufbringen.“ Zudem könne man bei Schuldnern, die 60 Prozent ihrer Schulden zurückzahlen können, davon ausgehen, dass ein Insolvenzverfahren ganz vermieden werden könne, und stattdessen ein außergerichtlicher Einigungsversuch möglich sei. „Es bleibt also abzuwarten, ob die rechtlichen Veränderungen zur Verkürzung der Restschuldbefreiung Relevanz für die Arbeit in den Schuldnerberatungsstellen der Caritas haben werden.“

Problematisch sei auch, dass armutsbedrohte Menschen von der Neuregelung faktisch ausgeschlossen würden. „Unser Sozialsystem ist weiterhin so kompliziert und die behördlichen Hürden sind so hoch, dass viele Menschen ihnen zustehende Ansprüche nicht realisieren“, erklärt Engelmann. „Diesen Menschen wird mangels finanzieller Mittel eine frühzeitige Restschuldbefreiung versagt, obwohl es sich hierbei um Familien, Frauen und Männer handelt, die über Jahre versucht haben, mit dem Lebensnotwendigen auszukommen“, kritisiert sie. „In diesem Zusammenhang muss über die Höhe der Sozialleistungen diskutiert werden, weil diese nicht auskömmlich sind.“ Die Caritas wende sich gegen eine „Zwei-Klassen-Schuldnerberatung“.

Neben der Verkürzung der Restschuldbefreiung bietet das neue Verbraucherinsolvenzverfahren auch die Möglichkeit des „Insolvenzplanverfahrens“. Der Insolvenzplan stellt einen Vergleich dar, dem die Mehrheit der Gläubiger zustimmen muss, damit das Verfahren aufgehoben wird. In der Regel bedeutet die Zustimmung zum Insolvenzplan eine höhere Auszahlung an die Gläubiger als im Insolvenzverfahren. Damit aber ein Insolvenzplan aufgestellt werden kann, muss der Schuldner eine gewisse Geldsumme zur Verfügung haben. Der Gesetzgeber sieht dabei vor, auf Ressourcen des eigenen Umfeldes, also auf Darlehen von Familie und Freunden zurückzugreifen. „Geldleihen zur Bezahlung bestehender Schulden mindern die Schuldensumme nicht, sondern verlagern sie in der Regel nur in andere Hände“, kritisiert Engelmann. „Die Gläubiger erhalten zwar Ausgleichszahlungen, der Schuldner muss dafür aber Schulden bei Freunden und Familie aufnehmen. Insbesondere die innerfamiliären geldlichen Verpflichtungen können die familiären und freundschaftlichen Beziehungen schwer belasten“, erklärt Jennifer Engelmann. „Die Gefahr ist groß, dass diese Netzwerke des Schuldners, die er zur Unterstützung in seiner Lebenssituation benötigt, letztendlich auch noch wegfallen, und sich die soziale Isolation des Schuldners verstärkt.“  


 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jürgen Sauer / Markus Jonas
Am Stadelhof 15
33098 Paderborn

Telefon: 05251 209-311 oder 215
Telefax: 05251 209-202
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