Krankenhäuser dürfen nicht kaputtgespart werden
Die Bundesregierung will mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) langfristig stabilisieren. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) unterstützt zwar den Grundgedanken einer stärkeren Ausgabendisziplin, sieht aber gleichzeitig deutlichen Nachbesserungsbedarf - insbesondere bei der Finanzierung von Krankenhäusern und Pflege. Im Gespräch mit Markus Jonas vom Caritasverband für das Erzbistum Paderborn warnt er davor, notwendige Klinikstrukturen durch Sparvorgaben zu gefährden und die tarifliche Bezahlung von Pflegekräften in Frage zu stellen.
Herr Laumann, Sie haben der Vorlage des "GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes" zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) eine "dicke Unwucht" bescheinigt. Wo liegt aus Ihrer Sicht der grundlegende Fehler?
Laumann: Fangen wir doch erst einmal bei dem Notwendigen an. Die Grundsatzentscheidung, zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik bei den Krankenkassen zu kommen, ist richtig. Wir können nicht dauerhaft mehr Geld ausgeben, als durch Beiträge hereinkommt. Das ist aber in der Vergangenheit passiert und das sogar, obwohl wir relativ hohe Grundlohnsummensteigerungen durch Tarifabschlüsse und einen Zuwachs bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen hatten, sodass die Einnahmen in den Sozialversicherungen kontinuierlich gestiegen waren. In dieser Lage sind wir nun nicht mehr und ich denke, wir sind uns in Deutschland alle einig, dass wir die Sozialversicherungsbeiträge nicht noch weiter erhöhen können.
Wir müssen deshalb sehen, dass wir in den Systemen effektiver werden, deshalb stehe ich grundsätzlich hinter diesem Gesetzentwurf. Aber wenn es um Einsparungen geht, muss das aus meiner Sicht mit Strukturreformen verbunden werden, so wie wir das in Nordrhein-Westfalen mit der Krankenhausplanung getan haben. Es ist aber auch klar, dass wir bei einer solchen Reform allen etwas zumuten müssen.
Sie kritisieren insbesondere die Auswirkungen auf die Krankenhäuser. Warum?
Laumann: Der Krankenhausbereich ist für mich der sensibelste Bereich dieses Gesetzes. Unsere Krankenhäuser sind heute schon nicht auf Rosen gebettet, die Mehrheit schreibt rote Zahlen. In Nordrhein-Westfalen sind rund zwei Drittel der Krankenhäuser freigemeinnützig. Wenn bedarfsnotwendige Häuser pleitegehen, ist die Versorgungssicherheit in ganzen Regionen gefährdet. Das dürfen wir nicht zulassen.
(Foto: cpd/Tanja Münnich)
Ich habe die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen nicht erfolgreich durchgesetzt, um anschließend bedarfsnotwendige Krankenhäuser in der Insolvenz wiederzufinden. Strukturbereinigung darf nicht über wirtschaftlichen Druck erfolgen, sondern muss über eine vernünftige Krankenhausplanung laufen. Politik, aber auch Kostenträger müssen dafür sorgen, dass Krankenhäuser wirtschaftlich zu führen sind.
Wir müssen außerdem einen besonderen Blick auf die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus richten. Warum ist das Pflegebudget überhaupt eingeführt worden? Weil die Pflege in vielen Krankenhäusern am Boden lag. Über Jahre wurden Einsparungen häufig zuerst bei der Pflege vorgenommen. Deshalb hat die Politik entschieden: Pflege kommt aus dem Fallpauschalensystem heraus, bekommt ein eigenes Budget, und dieses Geld darf auch nur für Pflege verwendet werden. Ich tue mich schwer damit, das jetzt wieder zurückzuschrauben, denn die Grundidee des Pflegebudgets war richtig.
Natürlich hat es auch Fehlentwicklungen gegeben. Es gibt Berichte, dass nicht über das Pflegebudget finanzierte Pflegehilfskräfte durch Fachkräfte ersetzt wurden, weil das Pflegebudget das hergibt, darüber muss man reden. Aber man darf nicht zulassen, dass die Pflege am Ende wieder zu kurz kommt.
Was sagen Sie dazu, dass die Tarifbindung in Frage gestellt wird?
Laumann: Tarifsteigerungen müssen refinanziert werden. Natürlich können sich auch die Tarife im Gesundheitswesen nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abkoppeln, aber Tarifsteigerungen, wenn diese über die normale Preisobergrenze beim Landesbasisfallwert hinausgehen, künftig nur noch zu fünfzig Prozent zu refinanzieren, halte ich bei Krankenhäusern mit einem Personalkostenanteil von mehr als siebzig Prozent für problematisch. Wir haben in den vergangenen Jahren bewusst die Finanzierung der Pflegepersonalkosten verbessert, um bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Diese Fortschritte dürfen durch notwendige Sparmaßnahmen nicht wieder infrage gestellt werden. Die Pflegepersonalkosten sind in den vergangenen Jahren zwar überproportional gestiegen, allerdings von einem zuvor deutlich unterdurchschnittlichen Niveau aus. Tarifsteigerungen und Tariftreue sind gerade im Gesundheitswesen politisch gewollt und notwendig.Einsparmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten des Personals oder der Versorgungsqualität gehen.
Gefährdet das geplante Bundesgesetz die bisherige Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen?
Laumann: Die Umsetzung des Gesetzes darf nicht dazu führen, dass unsere gut durchdachte und erfolgreich umgesetzte Krankenhausplanung gefährdet wird. Bedarfsnotwendige Krankenhäuser müssen bleiben. Sicherlich sind nicht alle 330 Krankenhäuser bedarfsnotwendig, die derzeit in Nordrhein-Westfalen betrieben werden, aber sehr viele Häuser sind für die Versorgung ihrer Region unverzichtbar. Im Krankenhausgestaltungsgesetz in Nordrhein-Westfalen haben wir deshalb auch den Fall geregelt, dass der Gesundheitsminister notfalls einen Kreis zwingen kann, ein Krankenhaus zu übernehmen - was bisher Gott sei Dank noch nicht vorgekommen ist.
Wenn das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz allerdings in seiner aktuellen Form beschlossen wird, dann habe ich die Befürchtung, dass sich kein gemeinnütziger Träger mehr Krankenhäuser ans Bein binden wird, denn sie haben niemanden der ihnen Geld gibt, wenn es nicht reicht. Kommunale Kliniken können auf Städte und Kreise zurückgreifen, Universitätskliniken auf das Land, ein katholisches oder evangelisches Krankenhaus hat diese Absicherung nicht. Diese Struktur möchte ich aber auch für die Zukunft erhalten - auch weil konfessionelle Krankenhäuser eine gute Philosophie von Krankenversorgung haben.
Bringen Sie diese Gedanken in die Bundespolitik mit ein? NRW ist ja besonders stark, was konfessionelle Krankenhäuser angeht.
Laumann: Ja, natürlich. Nordrhein-Westfalen, aber zum Beispiel auch Rheinland-Pfalz, hat viele konfessionelle Krankenhäuser. Zwei Drittel der Krankenhäuser sind gemeinnützig. Das spielt in dieser Diskussion eine große Rolle.
Sie haben außerdem kritisiert, dass die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern nicht kostendeckend finanziert werden.
Laumann: Der Beitrag, den der Bund derzeit für Bürgergeldbezieher an die Krankenkassen zahlt, ist nicht kostendeckend. Wir reden hier über rund zehn Milliarden Euro. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass man Steuergeld nicht durch Beitragsgeld ersetzen darf. Hinter Steuergeld steht eine andere Solidargemeinschaft als hinter Beitragsgeldern, deshalb passt es für mich nicht zusammen, wenn einerseits über zu hohe Sozialabgaben geklagt wird, der Staat andererseits aber keinen kostendeckenden Beitrag für Bürgergeldbezieher zahlt. Die Gesundheitsversorgung von Menschen am Existenzminimum ist eine staatliche Aufgabe, die aus Steuergeldern bezahlt werden muss, anstatt sie auf die arbeitenden Beitragszahler abzuwälzen. Diese Debatte müssen wir weiterführen.
Kritiker könnten dann ja auch sagen: Arbeitnehmer werden mit der Finanzierung der Beiträge von Grundsicherungsempfängern alleingelassen, während Beamte und viele Selbstständige außen vor bleiben und nicht belastet werden.
Laumann: Rund neunzig Prozent der Menschen in Deutschland sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, daher haben Reformen dort natürlich den größten Effekt. Ich bin aber grundsätzlich der Meinung, dass Maßnahmen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt werden, auch im Beihilferecht, also bei den Beamtinnen und Beamten, umgesetzt werden sollten.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz enthält aber grundsätzlich auch viele sozialpolitisch sehr ausgewogene Elemente. Beispielsweise sollen die Zuzahlungen bei Medikamenten steigen, nachdem sie zuvor seit zwanzig Jahren nicht erhöht wurden, während gleichzeitig die Belastungsgrenzen bestehen bleiben. Chronisch Kranke zahlen maximal ein Prozent ihres Einkommens zu, andere Versicherte zwei Prozent. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro belastet Besserverdienende und deren Arbeitgeber.
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW warnt auch vor Einschnitten in der ambulanten Pflege und bei Rehabilitationsleistungen. Teilen Sie diese Sorge?
Laumann: Nein, diese Sorge teile ich nicht. Natürlich wird es Umstellungen geben. Die Grundidee der Vorschläge im ambulanten Bereich ist aber gerade, sehr viel stärker auf Rehabilitation und Prävention zu setzen. Ich halte einen stärkeren Rehabilitationsansatz in der häuslichen Pflege für sinnvoll, das kann die häusliche Pflege sogar stärken. Zudem sollen künftig pflegerische Akutsituationen auch ambulant besser abgefedert werden können. Auch dies kann die häusliche Pflege stabilisieren.
Was bei der ambulanten Pflege und im Reha-Bereich für mich allerdings genauso gilt wie im Krankenhausbereich: Die Tarifbindung in der Pflege ist eine Errungenschaft, an der nicht gerüttelt werden sollte.
(Interview: Markus Jonas / Fotos: Tanja Münnich)

