Paderborn: Den Durchblick behalten
Für gesetzlich Krankenversicherte sieht § 33 SGB V eine Versorgung mit Sehhilfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Danach besteht Anspruch auf eine Sehhilfe nur, wenn die Sehschwäche auf beiden Augen so gravierend ist, dass der oder die Betroffene selbst auf dem besser sehenden Auge mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 % von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. Dies bedeutet, dass für viele die Anschaffung einer Brille selbst gezahlt werden muss. Und wer eine Brille benötigt, weiß, was diese kosten kann. Belastend oder gar unmöglich ist da die Anschaffung einer Brille für die Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen.
In diesen Fällen leisten die Vinzenz-Konferenzen Einzelfallhilfe, indem sie den betroffenen Menschen durch eine finanzielle Unterstützung den Kauf einer Brille ermöglichen.
Ziel dieser Aktion ist die Unterstützung der Bedürftigen. Jedem Menschen sollte es zustehen, seine Lebensqualität durch gutes Sehen zu erhöhen.
Träger des Projektes:
Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn e.V.
Am Stadelhof 15
33098 Paderborn
Ansprechperson:
Herr Matthias Krieg
Telefon: 05251/209213
E-Mail: m.krieg@caritas-paderborn.de