Rechtliche Betreuungen
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Die Patientenverfügung
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. -
Die Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. -
Die Betreuungsverfügung
In dieser Verfügung legen Sie fest, wer Ihr rechtlicher Betreuer werden soll, falls dies zukünftig einmal notwendig werden sollte.
Betreuungsvereine (u.a. SKM und SkF) sind Kompetenzzentren im Bereich Vorsorge und Rechtlicher Betreuung. Sie sind Ansprechpartner zu diesen Themen für alle Bürger, Betroffene, Angehörige, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Einrichtungen im Sozialraum. Weiter Info...