Familienpflege
Die Familienpflege unterstützt Familien, in denen die Mutter oder der Vater durch Krankheit oder andere Notsituationen ausfallen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen unter 14 Jahren) im Haushalt lebt oder eine Behinderung hat und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist. Beispielsweise, weil die Mutter wegen einer Risikoschwangerschaft liegen muss.
Die Kosten werden je nach Familiensituation und Einsatzgrund von den Krankenkassen oder den örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträgern übernommen. Je nach Einkommenssituation und Anlass wird von den Familien aber ein Eigenanteil erwartet.
Weitere Informationen zum Herunterladen
Familienpflege in den Frühen Hilfen