Dass Kommunen ausschließlich ihre eigenen Krankenhäuser durch Steuergelder unterstützen, ist verfassungswidrig. Das belegt ein am 30. November in Berlin vorgestelltes Rechtsgutachten zur defizitären Krankenhausfinanzierung. Das Berliner Gutachten ist laut Diözesan-Caritasdirektorin Esther van Bebber auch auf Nordrhein-Westfalen übertragbar.
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf hatte das Gutachten im Auftrag des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschland (KKVD), des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK), des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) erstellt. Ausgangslage war die Feststellung, dass die öffentliche Hand eigene Krankenhäuser mit zusätzlichen finanziellen Mittel außerhalb der gesetzlichen Krankenhausfinanzierung unterstützt - beispielsweise durch Investitions- und Betriebskostenzuschüsse, Liquiditätshilfen, Finanzierung von sogenannten Entlastungstarifverträgen, die auch zur Abwerbung von Personal eingesetzt werden. Christliche oder gewerbliche Krankenhäuser kommen nur selten in den Genuss dieser Hilfen. Darüber hinaus fehlen die hierfür eingesetzten Steuermittel wiederum an anderer Stelle. Nachweislich seien in den letzten zwei Jahren Steuergelder in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro in kommunale und universitäre Krankenhäuser umgelenkt worden, so das Gutachten. Prof. Brosius-Gersdorf stellte heraus, dass die Finanzierung durch kommunale Mittel dem EU-Beihilferecht und dem gesetzlich verankerten Grundsatz der Trägerpluralität sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht.
Dieser Auffassung schließen sich die Krankenhäuser in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft an, die immerhin zwei Drittel der Krankenhäuser in Deutschland betreiben. Sie kritisieren dieses Vorgehen als massive Wettbewerbsverzerrung. 29 Berliner Krankenhausträger haben deshalb Klage gegen das Land Berlin eingereicht, da die beiden öffentlichen Klinikträger (Vivantes und Charité) in den vergangenen Jahren hunderte Millionen Euro vom Senat erhalten haben.
Esther van Bebber, Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn, unter dessen Dach 51 katholische Krankenhäuser zusammengeschlossen sind: "Im Grundsatz stellen wir eine ähnliche Tendenz fest. Auch die Kommunen im Erzbistum Paderborn stopfen nur die Defizitlücken ihrer eigenen Häuser. Dabei stellen unsere katholischen Krankenhäuser einen großen Teil der Krankenhausversorgung sicher." Diese reicht von der Grund- und Regelversorgung bis zur Spitzenmedizin.
"Unsere Krankenhäuser leiden unter der aktuellen Situation, weil Preis- und Tarifsteigerungen nicht angepasst werden", sagt Andrea Klausing, Leiterin des Referates Krankenhäuser beim Caritasverband für das Erzbistum Paderborn. "Unterjährige Preisanpassung sieht das Krankenhausvergütungssystem nicht vor und auch die Bundespolitik, die darauf einwirken könnte, bleibt untätig", kritisiert Klausing.
Die Etablierung einer systemfremden Finanzierungsäule zum Erhalt öffentlicher Krankenhäuser aus Steuermitteln stelle ein zunehmendes Problem für die freigemeinnützigen Krankenhäuser dar, weil sie nicht berücksichtigt werden. "Wir fordern, dass alle Träger in der Krankenhausfinanzierung gleichgestellt werden, um so die Trägervielfalt zu erhalten. Das setzt eine auskömmliche Finanzierung aller Häuser voraus, die für die Versorgung notwendig sind. Bei wirtschaftlicher Unternehmensführung fallen dann auch keine Defizite an", so van Bebber weiter.
"Ein kalter und ungeplanter Strukturwandel geht auf Kosten der freigemeinnützigen Krankenhäuser und der Versorgung der Menschen vor Ort", betont Klausing und regt an, dass sich die Rechnungshöfe und der Bund der Steuerzahler dem Thema widmen sollten.
Info
Im Erzbistum Paderborn finden sich katholische Krankenhäuser an 51 Standorten. Sie behandeln rund 600.000 Menschen jährlich. Mehr Infos unter https://www.caritas-paderborn.de/beraten-helfen/gesundheit/katholische-krankenhaeuser/
Weitere Infos zum Gutachten hier: https://die-katholischen-krankenhaeuser.de/Aktuell/alle-krankenhaeuser-fair-finanzieren/ sowie ein Abstract des Gutachtens hier: https://die-katholischen-krankenhaeuser.de/wp-content/uploads/2023/11/2023_11_30_Rechtsgutachten-Funktionsgerechte-Krankenhausfinanzierung.pdf