Seelsorgliche Begleitungen in den Einrichtungen stationärer Hilfe
Das Angebot von Seelsorge und Begleitung bedürftiger, kranker, sterbender und fragender Menschen ist dabei eine wesentliche Säule und profiliert Einrichtungen der Pflege- und Seniorenzentren, Hospize, Behinderten- und Jugendhilfe als pastorale Orte.
Der Erzbischof von Paderborn setzte deshalb bereits im Jahr 2011 Leitlinien und Regelungen zur Seelsorge in Einrichtungen der stationären Hilfe in Kraft und beauftragte den Diözesan-Caritasverband Paderborn mit deren Ausgestaltung, Verwaltung und Umsetzung.
Seither bietet der Diözesan-Caritasverband interessierten Mitarbeitenden der (stationären) Einrichtungen einen Weiterbildungskurs zur Qualifizierung Seelsorglicher Begleitungen an, welcher sich über neun Monate erstreckt (fünf Module in insgesamt 18 Kurstagen).
Kursinhalte sind:
- Biographiearbeit - die eigene Lebens- und Glaubenswirklichkeit
- Die Lebens- und Glaubenswelt des/der Anderen
- Gesprächsführung (Grundlagen & Training, Praxisreflexion)
- Profil, Rolle und Handlungsfelder.
Geeignete Absolventinnen und Absolventen können auf Antrag für den Dienst zur Seelsorglichen Begleitung in ihrer Einrichtung vom Erzbischof von Paderborn beauftragt werden. Gestaffelt nach Einrichtungsgröße, können dann bis zu 50% Stellenanteil im Bereich der Seelsorglichen Begleitung finanziell gefördert werden.
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