Standpunkt!
Das es aufgrund nicht mehr für Alle ausreichender intensivmedizinischer Ressourcen zu einer Triage kommen kann, hat uns die Pandemie vor Augen geführt.
Umso wichtiger ist Ihre Verfassungsbeschwerde, dass Menschen mit Behinderung, aufgrund ihrer Behinderung, nicht benachteiligt werden dürfen. Kein Mensch darf, aufgrund seiner Behinderung oder mit dieser Behinderung einhergehenden chronischen Erkrankungen, im Falle einer Triage, von intensivmedizinischen Behandlungen ausgeschlossen werden.
Ihre Verfassungsbeschwerde hat dazu geführt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt hat, dafür zu sorgen, geeignete Vorkehrungen zu treffen, dass im Falle einer Triage, niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt wird.
Dafür möchten wir Ihnen als Caritas Werkstatträte in NRW, im Namen aller Menschen mit Behinderung, ganz herzlich danken.
Auf der einen Seite für ein gut ausgestattetes Gesundheitssystem zu sorgen und Maßnahmen in die Wege zu leiten, eine Triage zu verhindern und auf der anderen Seite, Kriterien festzulegen, nach denen, sollte es trotz alledem zu einer intensivmedizinischen Ressourcenknappheit kommen, vorzugehen ist, ist Sache des Gesetzgebers. Wichtig ist die Klarstellung, dass die Behinderung eines Menschen und die mit dieser Behinderung einhergehenden chronischen Erkrankungen, hierbei niemals eine Rolle spielen dürfen.
Autor: Jürgen Kröger (Werkstattrat Josefsheim Bigge, Olsberg / Delegierter der LAG der Caritas Werkstatträte)