Als wichtigen Schritt für mehr Klarheit und Rechtssicherheit wertet der Diözesan-Caritasverband Paderborn die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die - nach erfolgter Inkraftsetzung - auch für mehr als 70.000 Beschäftigte der kirchlich-caritativen Träger im Erzbistum Paderborn gelten wird. "Wir begrüßen es sehr, dass diese Grundordnung aus der Perspektive einer Institution erstellt ist, die offen und einladend beschreibt, warum es sich lohnt, haupt- oder ehrenamtlich in ihr mitzuwirken", so Diözesan-Caritasdirektorin Esther van Bebber.
Für sie stellt die neue Grundordnung einen Paradigmenwechsel dar: Nicht mehr die Mitarbeitenden stehen einseitig in der Pflicht, den Anforderungen einer kirchlichen Einrichtung auch im privaten Bereich zu genügen, sondern die Einrichtung verpflichtet sich umgekehrt, alles zu tun, um ihre besondere Identität allen Beschäftigten offen und einladend zu vermitteln. Ein spezielles "Onboarding" für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird also in Zukunft jedem katholischen Träger ins Stammbuch geschrieben. "Damit nimmt die Grundordnung exakt jene Anliegen auf, denen wir im Erzbistum Paderborn insbesondere mit der religiösen und spirituellen Kompetenzbildung entsprechen." Die Nachfrage und das Interesse nach persönlichen Zugängen zur christlichen Botschaft sei unter Mitarbeitenden außergewöhnlich hoch, so die Erfahrung von Esther van Bebber.
"Insgesamt reagiert die Grundordnung auf die Anforderungen einer postchristlichen Gesellschaft", ist sich Esther van Bebber sicher. Kirche und ihre Caritas müssten in dieser neuen Situation, in der Christen eine gesellschaftliche Minderheit darstellten, plausibel begründen, warum in ihrem Namen Altenheime, Krankenhäuser, Kitas oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung betrieben werden. "Ich finde, dass diese Begründung hervorragend gelungen ist", so van Bebber. Als Hoffnungsgemeinschaft positioniere sich diese Kirche in einer Welt, die für viele Menschen alles andere als hoffnungsvoll wahrgenommen werde.
Der Klarheit über den eigenen Markenkern entspreche die Einladung an alle Menschen, an diesem besonderen Auftrag der Kirche mitzuwirken - unabhängig von Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, sexueller Identität oder Lebensform. Voraussetzung sei eine positive Grundeinstellung gegenüber der Botschaft des Evangeliums und eine Achtung des christlichen Charakters der Einrichtung. Die private Lebensführung spiele dabei keine Rolle, habe im Unterschied zu früher auch keine arbeitsrechtliche Relevanz. Wer allerdings öffentlich für Kirchenfeindlichkeit stehe, etwa zu Gewalt oder Fremdenhass aufrufe, müsse auch weiterhin mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bisherige "Automatismen" wie die sofortige Kündigung werde es allerdings nicht mehr geben. In jedem Einzelfall würden vorher das Gespräch und die Beratung gesucht. "Dieser wertschätzende Umgang mit den Beschäftigten zieht sich in der Grundordnung durch." Dies gelte selbst für den Kirchenaustritt, der ja immerhin ein öffentliches Signal einer Abkehr von der Kirche darstellt. "Auch hier muss der besondere individuelle Umstand in den Blick genommen werden", betont Esther van Bebber. "Automatismen dürfen mit Blick auf Lebenswege und -lagen gerade bei existenziellen Fragen wie die des Arbeitsplatzes keinen Raum haben - ganz im Sinne des Paradigmenwechsels!"