… zum Zeitmanagement / zur flexiblen Arbeitsorganisation:
- Dienstvereinbarung zur Gleitzeit mit Anspruch auf Flexibilität durch Absprachen bzw. Zeitausgleich
- Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit ("Homeoffice")
- Dienstvereinbarung zu Zeitwertkonten. Das Wertguthaben kann z.B. verwendet werden für mehrmonatige Auszeiten bzw. Freizeitblöcke ("Sabbatical"), zur Qualifizierung, für eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit, für vorübergehende Teilzeit mit finanziellem Ausgleich (z.B. zur Kinderbetreuung oder zur Pflege nahestehender Personen).
- Teilzeit und Stellensplitting
- Jahresurlaub von 30 Tagen nach AVR
(AVR = Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes) - Arbeitsbefreiung nach AVR bei besonderen persönlichen Ereignissen
(u.a. Geburt, kirchliche Eheschließung, Taufe, Erstkommunion, schwere Erkrankung eines Angehörigen, Teilnahme an Exerzitien etc.) - Arbeitszeitverkürzungstag nach AVR
- dienstfrei an Heiligabend und Silvester
- Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Sonderurlaub zu nehmen (§ 10 Anlage 14 AVR)
- Sonderurlaub am Namenstag
- Ausbildung in Teilzeit
- Altersteilzeit (nach Anlage 17a AVR)