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Pflegende Angehörige stärken!

Die Pflege und Versorgung Angehöriger insbesondere in der häuslichen Umgebung kostet viel Kraft und Energie. Unabhängig von der Erkrankung des Angehörigen werden Pflegende gefordert und sind oft fremdbestimmt. Alltägliche Dinge werden zum Luxus und eigene Bedürfnisse werden hintenangestellt.

Wenn Sie Angehörige pflegen, kennen Sie die körperlichen, psychischen und sozialen Belastungen. Wer selbst nicht gesund ist, kann aber auf Dauer auch die häusliche Pflege nicht mehr leisten. Haben Sie schon mal über eine Kur nachgedacht, um die eigenen Ressourcen zu stärken?  Lesen Sie hier einen Erfahrungsbericht...


Wissenswertes

Zur Beantwortung von ersten Fragen rund um das Thema Kuren für pflegende Angehörige, können Sie sich hier in unserem FAQ-Bereich informieren.

Bin ich kurbedürftig? Was bietet eine Kur?

Viele pflegende Angehörige berichten, dass …

die Pflege zu Hause eine Herzensaufgabe ist und sie versprochen haben sich zu kümmern.

Trotzdem gibt es auch Momente, wo sie einfach …

  • gerne eine kurze Pause hätten
  • einmal die Sorgen und den Alltag vergessen möchten und nicht immer in Bereitschaft sein müssen
  • einmal etwas für sich tun würden
  • eigene Beschwerden beiseiteschieben, weil für sie die Pflege der Angehörigen an erster Stelle steht

Ein stationärer medizinischer Aufenthalt, der in der Regel 3 Wochen dauert, bietet Ihnen die Möglichkeit:

  • sich eine Auszeit zu nehmen und Kraft zu tanken
  • Entlastung in Ihren Alltag einzubauen und zu nutzen
  • den Blick einfach einmal auf sich lenken 
  • körperliche Beschwerden gezielt anzugehen
  • zu lernen, wie Sie Ihre individuelle Pflegesituation verbessern können
  • Netzwerke zu knüpfen und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen
  • gestärkt nach einer Kur den Pflegealltag zu meistern 

Lachender Senior

Rückmeldung eines pflegenden Angehörigen nach einer Kurmaßnahme: 

"Ich weiß nicht, was ich ohne diese Auszeit gemacht hätte. Es ging mir schon lange nicht mehr gut. In der Kur habe ich gelernt, dass ich Pausen brauche und es keine Schwäche ist um Hilfe zu bitten." 

Welche Schritte sind für eine Kur erforderlich?

In nur 3 Schritten zu Ihrer Kur:

  • 1. Individuelle Beratung
    In einer unserer Kurberatungsstellen beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich
  • 2. Ärztliche Bescheinigung
    Ihr/e Hausärztin/-arzt bescheinigt Ihnen Ihren Kurbedarf
    Musterformulare für die Beantragung finden Sie hier...
  • 3. Unterstützung bei der Beantragung
    In den Kurberatungsstellen füllen wir gemeinsam die Formulare aus und suchen bei Bedarf Unterstützung für Ihre Pflegebedürftigen

Hier finden Sie ausführlichere Infos zu den einzelnen Schritten zur Kur...

Wer hat Anspruch auf eine Vorsorge oder Rehabilitation für pflegende Angehörige?

Für die Beantragung einer Vorsorge- oder Rehamaßnahme wird vorausgesetzt, dass:

  • die/der pflegende Angehörige eine pflegebedürftige Person unentgeltlich im häuslichen Umfeld pflegt. Dabei ist es nicht erforderlich, miteinander in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu stehen oder in der gleichen Häuslichkeit zu wohnen.
  • der gesundheitliche Zustand durch die Pflege eines Angehörigen gefährdet oder stark beeinträchtigt ist. Dann kann nach § 23 SGB V eine stationäre Vorsorgemaßnahme oder nach § 40 SGB V bzw. § 15 SGB VI eine stationäre Rehabilitation für pflegende Angehörige beantragt werden.
  • die Notwendigkeit einer stationären Vorsorgemaßnahme (Gesundheit ist gefährdet) oder einer stationären Rehabilitation (Gesundheit /Erwerbsfähigkeit ist bereits - erheblich - beeinträchtigt) durch den behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin verordnet wird. Die leistungsrechtlichen Voraussetzungen werden je nach beantragter Leistung vom jeweiligen Kostenträger geprüft. 
  • die Pflegebedürftigkeit der oder des zu Pflegenden vom Medizinischen Dienst durch die Festlegung des Pflegegrades bescheinigt wurde. 

Rechtlich nicht zwingend erforderlich aber hilfreich ist es, wenn die/der pflegende Angehörige, im Pflegegutachten als verantwortliche Pflegeperson eingetragen ist. 

Welche Formulare sind für die Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für pflegende Angehörige notwendig?

Hier finden Sie die notwendigen Muster-Formulare:

Bei den Einträgen handelt es sich um Beispiele, diese müssen an das jeweilige Krankheitsbild angepasst werden! 

  • zur Beantragung einer stationären Vorsorgemaßnahme bei der Krankenkasse
  • zur Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bei der Krankenkasse
  • zur Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bei der Rentenversicherung

Wer trägt die Kosten für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für pflegende Angehörige?

Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen werden nach §§ 23 und 40 SGB V durch die Gesetzliche Krankenkasse der pflegenden Person finanziert. Sofern aber eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (von berufstätigen Pflegen-den) vorliegt, ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Rahmen ihrer medizinischen Rehabilitation nach §§ 9, 15 SGB VI für die Kostenübernahme vorrangig zuständig. Der gesetzliche Eigenanteil beläuft sich bei den Krankenkassen auf 10 Euro pro Tag, sofern keine Befreiungstatbestände vorliegen. Die Zuzahlung bei Maßnahmen durch die Deut-schen Rentenversicherung ist nach Einkommenssituation gestaffelt (höchstens 10 Euro pro Tag). Eine Befreiung ist nach entsprechendem Antrag ebenfalls möglich.

Wie können Pflegebedürftige während der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme des pflegenden Angehörigen versorgt werden?

Sie können entscheiden, ob Sie gemeinsam in die Kur reisen oder die Zeit getrennt verbringen:

  1. Alleine in die Kur

    Die/der pflegebedürftige Angehörige besucht eine Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtung am Wohnort
    oder
    wird zu Hause durch andere Angehörige ggf. mit Unterstützung durch z.B. einen Pflegedienst versorgt 
  2. Gemeinsam mit meiner/m Pflegebedürftigen in die Kur

    Die/der pflegebedürftige Angehörige fährt mit in das "Kurhaus" und wird vor Ort versorgt 
    oder
    besucht in der Zeit eine Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtung in der Nähe des "Kurhauses"

    Die Zeit, während man eine Kurmaßnahme in Anspruch nimmt, kann sinnvoll genutzt werden. Dazu haben Einrichtungen passgenaue Konzepte entwickelt, die sich speziell an den Bedürfnissen pflegender Angehöriger und ihrer Pflegebedürftigen ausrichten (Begleitangebote). Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Interaktion und des Wohlbefindens des Pflegepaares und die Förderung der Gesundheit und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen.

    Wenn Sie gemeinsam in die Kur fahren möchten, finden Sie hier Kliniken und Einrichtungen mit Begleitangeboten für Pflegebedürftige.

Wie wird die Unterbringung von Pflegebedürftigen bezahlt?

Für die Pflegekosten während der stationären Maßnahme einer Pflegeperson stehen das Kurzzeit- und Verhinderungspflegebudget aus der Pflegeversicherung der oder des Pflege-bedürftigen zur Verfügung. Darüber hinaus entstehen Kosten für Unterbringung und Verpflegung, für die der Entlastungsbetrag genutzt werden kann. Bei einer Rehabilitationsmaßnahme trägt die Krankenkasse der pflegenden Person auch die Kosten für den Pflegebedürftigen, wenn beide in derselben Einrichtung untergebracht sind. Das gilt ebenso, wenn die Deutsche Rentenversicherung der Kostenträger ist.

Was ist, wenn ich die Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in diesem Jahr schon ausgeschöpft habe?

Ihre Kurberatung kann Sie dabei unterstützen, Stiftungsgelder zu beantragen. Diese sind allerdings an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden. Eine andere Möglichkeit für die pflege-bedürftige Person könnte ein eigener Antrag auf eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme sein, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Sprechen Sie mit Ihrer Kurberatungsstelle und Ihrer/m Hausärztin/Hausarzt, ob diese Option für Sie in Frage kommt.

Ich bin privat versichert. Übernimmt meine private Krankenkasse die Kosten?

Informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob stationäre Vorsorge bzw. Rehabilitationsmaßnahmen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt werden. Je nach Vertrag übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten vollständig, anteilig oder gar nicht. Für Beamte bezuschusst die Beihilfe die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme. Diese muss vorher von der Festsetzungsstelle genehmigt werden.

Ich bin pflegende/r Angehörige/r und habe selbst einen Pflegegrad. Kann ich eine Vorsorge oder Rehabilitation beantragen?

Ja, ein eigener Pflegegrad steht einer Vorsorge bzw. Rehabilitation für pflegende Angehörige nicht im Wege.

Kann ich nach dem Tod der pflegebedürftigen Person weiterhin eine Kurmaßnahme für pflegende Angehörige beantragen?

Es lohnt sich der Versuch, eine Maßnahme zu beantragen. Die Entscheidung liegt letztendlich im Ermessen der Kostenträger.

Seit der Antragstellung habe ich nichts mehr von meiner Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung gehört. Wann bekomme ich eine Rückmeldung?

Bei einem vollständigen Antrag auf stationäre Vorsorge müssen Kostenträger grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, bei Einbindung des Medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen über eine Genehmigung oder Ablehnung des Antrages entscheiden (§13 Abs. 3a SGB V). Kann die Krankenkasse die Frist nicht ordnungsgemäß einhalten, weil z.B. die Antragsunterlagen nicht vollständig sind, ist die Antragstellerin oder der Antragsteller hierüber rechtzeitig schriftlich zu informieren.

Handelt es sich um die Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, muss der erstangegangene Rehabilitationsträger die Zuständigkeit binnen 14 Tagen prüfen. Sofern ein anderer Rehabilitationsträger zuständig sein sollte (zweitangegangener Rehabilitationsträger) erfolgt eine Weiterleitung. Die 14-tägige Frist beginnt beim 2. Rehabilitationsträger erneut. Die Frist beginnt, wenn alle antragsbegründenden Unterlagen vorliegen. Ist für die Feststellung der beantragten Leistung ein Gutachten erforderlich setzt die Frist bis zum Eingang des Gutachtens aus. Nach Eingang des Gutachtens hat der Rehabilitationsträger binnen drei Wochen den Antrag zu bescheiden §14 SGB IX). Haben Sie Fragen zu einem lauenden Antragsverfahren, wenden Sie sich gerne an Ihre Kranken- bzw. Rentenversicherungsträger oder die Kurberatungsstelle Ihres Vertrauens.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf eine Vorsorge oder Rehabilitation für pflegende Angehörige abgelehnt wurde?

Bei einem ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb der genannten Frist (1 Monat nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides) Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss in schriftlicher Form eingereicht werden. Er kann zunächst ohne Begründung fristwahrend an den ablehnenden Leistungsträger (Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung) geschickt werden. Die Unterschrift des Widerspruchsführers ist unerlässlich. Bei einem elektronischen Widerspruch per E-Mail ist eine qualifizierte elektronische Signatur zwingend erforderlich. Für eine anschließende Begründung des Widerspruchs ist es sinnvoll, das Gutachten (z.B. des Medizinischen Dienstes) vom Kostenträger anzufordern.

Ihre Kurberatungsstelle unterstützt Sie gerne dabei.

Was mache ich, wenn mein Antrag von der Krankenkasse an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet wurde?

Wenn die Weiterleitung bereits von der Krankenkasse veranlasst wurde, ist rechtlich die Deutsche Rentenversicherung für die Antragsprüfung zuständig. Ein Bescheid über eine Weiterleitung ist keine Ablehnung, gegen die Widerspruch eingereicht werden könnte. Die Weiterleitung hat meistens zur Folge, dass sie noch einmal die Antragsunterlagen von der DRV ausfüllen und entsprechende Nachweise einreichen müssen.

Verlieren Sie nicht den Mut! Ihre Kurberatungsstelle unterstützt Sie gerne bei der erneuten Antragstellung. Für Ihren Klinikaufenthalt ist es unerheblich, ob die Kosten von der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden. Sie erhalten die gleichen medizinischen Leistungen. Viele Kliniken werden sowohl von den Krankenkassen als auch den Rentenversicherungsträgern belegt.

Welche Kliniken und Einrichtungen mit Angeboten für pflegende Angehörige gibt es?

Kur- und Reha-Angebote in Nordrhein-Westfalen

Hier finden Sie Kurkliniken mit Angeboten für pflegende Angehörige:
https://www.pflegewegweiser-nrw.de/kur-angebote-nrw

Wenn Sie gemeinsam in die Kur fahren möchten, finden Sie hier Kliniken und Einrichtungen mit Begleitangeboten für Pflegebedürftige (PuRpA)...

KAG Müttergenesung:
https://www.kag-muettergenesung.de/kliniken/21kliniken/21kliniken.aspx

Bundesweit: MGW
https://www.muettergenesungswerk.de/kliniken/kliniksuche

Rehakliniken für pflegende Angehörige:
https://www.dasrehaportal.de/reha/rehakliniken/pflegende-angehoerige

Einrichtungen in Südwestfalen und im Teutoburger Wald sowie weitere Informationen zum Thema Kuren für pflegende Angehörige:
https://www.auszeit-in-swf.de/

Eine Kurberatungsstelle in Ihrer Nähe unterstützt Sie bei der Auswahl einer geeigneten Klinik.

Wo finde ich eine Kurberatungsstelle in meiner Nähe?

Kurberatungsstellen im Erzbistum Paderborn finden Sie hier...

Kurberatungsstellen des Müttergenesungswerkes im gesamten Bundesgebiet finden Sie hier...

 

  • Kontakt:
Porträtfoto Verena Ising-Volmer
Verena Ising-Volmer
Referat Kur- und Erholungshilfen
05251 209-239
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verena.ising-volmer@(BITTE ENTFERNEN)caritas-paderborn.de
Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e. V.
Am Stadelhof 15
33098 Paderborn

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Projekte rund um das Thema Kuren für pflegende Angehörige

  • Projekt Kurberatung für pflegende Angehörige
  • Projekt Begleitangebote für Pflegebedürftige
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