Rechtliche Betreuung
Geistige oder körperliche Behinderungen, psychische Erkrankungen oder Demenz im Alter können dazu führen, dass sich Menschen nicht selbst um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern können. In diesen Fällen beauftragt das Betreuungsgericht rechtliche Betreuerinnen und Betreuer. Diese können sowohl beruflich als auch ehrenamtlich tätig sein.
Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas im Erzbistum Paderborn sind in diesem Aufgabenfeld in doppelter Weise aktiv: Sie übernehmen selbst Betreuungen durch berufliche Kräfte, gewinnen und begleiten aber auch Ehrenamtliche. Rund 60 Prozent der Betreuungen erfolgen ehrenamtlich, zu einem großen Teil von Angehörigen. Laut Gesetz haben Betreuungsvereine die Aufgabe diese und andere ehrenamtliche Betreuer zu unterstützen. Da viele caritative Vereine aus dem Ehrenamt gewachsen sind, haben gerade sie einen besonderen Bezug zu diesem gesetzlichen Auftrag. Sie unterstützen die Ehrenamtlichen durch intensive Einarbeitung, durch Beratung und Begleitung, Fortbildungsveranstaltungen, Erfahrungsaustausch und Krisenintervention.
Zu den Aufgaben im Rahmen einer rechtlichen Betreuung gehören:
- Vermögensverwaltung
- Behördenangelegenheiten
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung