EuGH-Gutachten - Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz ist zulässig
Das Verbot, politische oder religiöse Zeichen sichtbar am Arbeitsplatz zu tragen, stelle keine Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung von Arbeitnehmern dar, heißt es in dem Gutachten. Es stehe der Neutralität aber nicht entgegen, wenn Arbeitnehmer kleine Zeichen trügen, die "nicht auf den ersten Blick bemerkt werden".
Das am 25. Februar 2021 veröffentlichte Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie aber der Empfehlung des Generalanwalts.
Hintergrund:
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und das Arbeitsgericht Hamburg hatten sich an den EuGH gewandt und um eine Gewichtung verschiedener Rechtsgüter wie Religionsfreiheit, Neutralität und Gleichbehandlung gebeten. Anlass waren die Fälle zweier muslimischer Frauen, die mit Kopftuch in einer weltanschaulich neutralen Kita beziehungsweise in einem Drogeriemarkt arbeiten wollten. Die Arbeitgeber untersagten das. Bereits 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall mit einem vielbeachteten Urteil Schlagzeilen gemacht. Damals sprachen sich die obersten Richter der EU dafür aus, dass Arbeitgeber ein Kopftuch im Job unter Umständen verbieten könnten, etwa wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten seien und es sachliche Gründe dafür gebe.