Der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e. V weist darauf hin, dass die Stiftung Anerkennung und Hilfe zum Ausgleich von Nachteilen durch die Corona-Pandemie die Frist zur Anmeldung bis zum 30. Juni 2021 verlängert hat.
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde vom Bund, den Ländern und den Kirchen für Menschen errichtet, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben.
Neben der Verlängerung der Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021 wird auch die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Millionen Euro auf insgesamt 305.517.383 Euro aufgestockt. Die vorgenommenen Anpassungen stellen sicher, dass alle Anmeldungen, die innerhalb des verlängerten Anmeldezeitraumes erfolgen, geprüft und abschließend bearbeitet werden, und alle Berechtigten, die sich bis zum 30. Juni 2021 melden, Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen bekommen können.
Für eine Anmeldung bei der Anlauf- und Beratungsstelle genügt ein Anruf oder eine E-Mail. Betroffene können sich hier informieren: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de, Infotelefon: 0800 221 221 8.