Die dringend nötige Entlastung für Pflegekräfte in der ambulanten Pflege scheint erneut zu scheitern. „Eine Riesenchance droht vertan zu werden“, bedauert Christoph Menz, Referatsleiter Sozialstationen beim Diözesan-Caritasverband Paderborn. Dabei hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei seinem Besuch Anfang September in Paderborn versprochen, im aktuellen Pflegepersonalstärkungsgesetz die Krankenkassen darauf zu verpflichten, den Tariflohn von Pflegekräften anzuerkennen und nicht als „unwirtschaftlich“ ablehnen zu dürfen. „Das wird sich bis zum 1. Januar 2019 ändern“, sagte er bei einem Treffen mit Pflegekräften und versprach, das Lohndumping zu beenden.
Doch weder im Gesetzentwurf der Bundesregierung, der derzeit im Bundestag beraten wird und Anfang 2019 in Kraft treten soll, noch in Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen wird die Tarifanerkennung für die häusliche Krankenpflege bisher erwähnt. Dabei ist deren Fehlen ein erheblicher Grund für die extreme Arbeitsverdichtung und damit auch für die geringe Attraktivität, in der ambulanten Pflege zu arbeiten. Die Folge: Sozialstationen müssen Anfragen ablehnen, viele, die eine ambulante Pflege für Angehörige suchen, wissen weder ein noch aus. „Für die Angehörigen, aber auch für die Pflegekräfte in den Sozialstationen ist das eine sehr belastende Situation“, sagt Christoph Menz. Bei einer Stichprobenerhebung für den Monat April wurde festgestellt, dass die 105 Sozialstationen unter dem Dach der Caritas im Erzbistum Paderborn rund 700 Anfragen ablehnen mussten, weil sie schon über ihre Kapazitätsgrenze hinaus belastet waren.
„Diese kleine Änderung im Gesetz würde dazu beitragen, die Situation in der ambulanten Pflege erheblich zu verbessern“, erklärt Menz. Nämlich durch den Zusatz, dass Krankenkassen bei der Vergütung von Leistungen der ambulanten Krankenpflege eine Bezahlung nach Tarif nicht ablehnen dürfen. Denn nur die Gewissheit der Anerkennung der Tariflöhne könne die Arbeitsverdichtung lockern und damit die häusliche Krankenpflege als Einsatzgebiet für Pflegefachkräfte attraktiver machen. „Es wäre ein Signal der Wertschätzung für Pflegekräfte, wenn den Worten nun Taten folgen“, sagt Menz und hofft auf eine kurzfristige Änderung des Gesetzentwurfs.