Pflegende Angehörige sollen nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig Anspruch auf medizinische Rehabilitation in einer stationären Einrichtung haben. Der bisherige Grundsatz, wonach zunächst ambulante Maßnahmen Vorrang haben, soll aufgegeben werden. Der Diözesan-Caritasverband begrüßt diese Neuregelung, da sie pflegende Angehörige darin unterstützt, rehabilitative Leistungen in einem von der alltäglichen Belastung gelösten Umfeld in Anspruch zu nehmen. Die bisherige Regelung hatte zur Folge, dass Reha-Leistungen nur wenig in Anspruch genommen wurden.
"Es hilft pflegenden Angehörigen häufig nicht, eine ambulante Maßnahme am Wohnort zu nutzen, wenn sie gleichzeitig die Pflege ihres Angehörigen weiterführen müssen. Die Betroffenen müssen einfach mal raus", betont Christoph Menz vom Diözesan-Caritasverband.Kritisch wertet die Caritas, dass sich der Anspruch ausschließlich auf rehabilitative Maßnahmen bezieht. Sinnvoll wäre eine Erweiterung des Anspruches auf stationäre medizinische Vorsorge, wie er jetzt schon für Mütter und Väter besteht. "Es wäre die konsequente Schlussfolgerung des Grundsatzes Prävention vor Rehabilitation", so Christoph Menz. Damit pflegende Angehörige mit rehabilitativem Bedarf Zugang zu den Leistungen haben, bedarf es nach Ansicht der Caritas einer guten Beratung vor Ort. Langjährige Erfahrungen haben die Kurberatungsstellen der Caritas und anderer Verbände der Freien Wohlfahrtspflege unter dem Dach des Müttergenesungswerkes. Sie beraten erfolgreich Mütter und Väter, die eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur benötigen. Menz. "Wir halten diese Stellen für besonders geeignet, auch pflegende Angehörige zu beraten."
Gerade Beratungsstellen in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden hätten einen besonderen Zugang zu den Betroffenen, da die Verbände häufig auch mit ihren ambulanten Pflegediensten in den Familien tätig sind. "Die Pflegedienste sehen die Notlagen der pflegenden Angehörigen und können im Bedarfsfall auf unterstützende Reha-Maßnahmen und die entsprechenden Beratungsstellen verweisen. Zusätzlich bieten die Beratungsstellen ein Nachsorgeprogramm, so dass der Kurerfolg möglichst nachhaltig bestehen bleibt." Die Kurberatung ist eine freiwillige Leistung der Verbände, deren Finanzierung zunehmend schwieriger wird. Um die qualifizierte Beratung dauerhaft bereitstellen zu können, ist eine Absicherung der Beratungsstellen notwendig. Der Diözesan-Caritasverband fordert daher, den Anspruch auf Finanzierung der Beratung ebenfalls gesetzlich zu verankern.