In der Altersgruppe bis sechs Jahre gewann der katholische Kindergarten St. Cäcilia in Werl-Westönnen. 16 fünf- und sechsjährige Kinder setzten sich in einem Lied und einem Video mit ihrem Recht auf Liebe und Fürsorge auseinander. Bei der Preisübergabe (vorn von links): Clown Beaubelle, Hanna, Fabian, Emily, Luca, BDKJ-Diözesanvorsitzender Jan Hilkenbach sowie (hinten v. l.) KjG-Diözesanvorsitzende Silvia Schäfers, Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig, Bernhard Leifeld (Abt. Jugendpastoral/Jugendarbeit des EGV), Erzieherin Anita Schäfer, die Mütter Denise Gosselke, Astrid Schulz und Stefanie Grote sowie Moderator Stefan Beckmann (KjG). (Foto: cpd / Jonas)
Selbst gemachte Filme, eigens komponierte Lieder oder eine Graffitiwand: Auf sehr unterschiedliche Art und Weise haben sich Kinder und Jugendliche aus dem Erzbistum Paderborn anlässlich der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren kreativ mit ihren Rechten auseinander gesetzt. Honoriert wurden die besten Beiträge in drei Alterskategorien bei einem Kinder- und Jugendrechte-Tag am Samstag im Jugendbegegnungszentrum in Arnsberg. Der Kinder- und Jugendrechte-Preis war vom BDKJ Diözesanverband Paderborn e.V. gemeinsam mit dem Diözesan-Caritasverband Paderborn, der Abt. Jugendpastoral/Jugendarbeit des Erzbistums sowie dem KjG-Diözesanverband ausgelobt worden und mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes gefördert worden.
Gewinner in der Alterskategorie bis 6 Jahre ist der katholische Kindergarten St. Cäcilia in Werl-Westönnen. 16 fünf- und sechsjährige Kinder setzten sich in einem Lied und einem Video mit ihrem Recht auf Liebe und Fürsorge auseinander.
Bei den Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 13 Jahren wurde die Offene Kinder- und Jugendarbeit des Alfred-Delp-Hauses in Brilon ausgezeichnet. 15 Kinder und Jugendliche erstellten mit Graffiti eine „Wall of Rights“ der zehn Kinderrechte. Den Preis nahmen entgegen (von links): Leo, Luke, Leon, Lenn, Lena und Burkhard Wiese, Leiter des Alfred-Delp-Hauses.(Foto: cpd / Jonas)
Bei den Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 13 Jahren wurde die Offene Kinder- und Jugendarbeit des Alfred-Delp-Hauses in Brilon ausgezeichnet. 15 Kinder und Jugendliche erstellten mit Graffiti eine "Wall of Rights" der zehn Kinderrechte.
In der Kategorie 14 bis 17 Jahre war das Agnesheim Funckenhausen aus Hagen erfolgreich. 13 Kinder und Jugendliche überzeugten die Jury mit einem selbst veranstalteten Kinderrechtetag im Mai. Dabei erarbeitete die Gruppe unter anderem ein eigenes Theaterstück.
Die Jury bestand aus jeweils drei Kindern, drei Jugendlichen und drei Mitarbeitern von Caritas, BDKJ und Generalvikariat. Die erstplatzierten Gruppen erhielten neben einer Urkunde und Spielen für ihre Gruppe jeweils einen 500-Euro-Gutschein für ein Gruppenevent. Insgesamt bewarben sich 15 Gruppen um den Preis. Der Kinder- und Jugendrechte-Preis war zuvor bereits 2010, 2012 und 2015 vom Diözesan-Caritasverband Paderborn vergeben worden, in diesem Jahr erstmalig gemeinsam von BDKJ, der KjG und dem Generalvikariat Paderborn.
In der Altersgruppe zwischen 14 und 17 Jahren wurde das Agnesheim Funckenhausen aus Hagen prämiert. 13 Kinder und Jugendliche erarbeiteten unter anderem ein eigenes Theaterstück. Bei der Preisübergabe von links: Clown Beaubelle, Bernhard Leifeld (Abt. Jugendpastoral/Jugendarbeit des EGV), Erzieherin Antje Trenkner, BDKJ-Diözesanvorsitzender Jan Hilkenbach, Mohammad, Alizafar, Erzieher Benjamin Klein, KjG-Diözesanvorsitzende Silvia Schäfers, Tommy, Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig, Erzieherin Doris Kruner, Nico und Moderator Stefan Beckmann (KjG). (Foto: cpd / Jonas)
Stichwort UN-Kinderrechtskonvention
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention. Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA
Die UN-Kinderrechtskonvention beschreibt in 54 Artikeln die Rechte junger Menschen. Neben Lebens- und Schutzrechten werden Förder-, Entwicklungs- und Beteiligungsrechte formuliert. Jeder junge Mensch hat demnach zum Beispiel das Recht, vor jeglicher Gewalt geschützt zu werden und nicht in Armut aufwachsen zu müssen.