Laden Kinder- und Jugendgruppen zur Teilnahme am Kinder- und Jugendrechtepreis 2019 ein (von links): Matthias Lütkebohle (Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit Erzbischöfliches Generalvikariat), Simone Segin (Diözesan-Caritasverband) und Bernd Zimmermann (BDKJ).(Foto: Markus Jonas)
Kinder und Jugendliche gegen Unrecht schützen: Das ist das Ziel der vor 30 Jahren von den Vereinten Nationen verabschiedeten Kinderrechte. Anlässlich dieses Jubiläums sind Kinder- und Jugendgruppen eingeladen, sich für den „Kinder- und Jugendrechte-Preis 2019“ zu bewerben. Ausgeschrieben wird dieser vom BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) in Kooperation mit dem Caritasverband für das Erzbistum Paderborn und der Abteilung Jugendpastoral/Jugendarbeit des Erzbischöflichen Generalvikariates Paderborn.
Das Anliegen der drei Partner sei es, dass die in der UN-Kinderrechtskonvention vertraglich geregelten Kinderrechte geschützt, gelebt und eingehalten werden, sagt Simone Segin vom Diözesan-Caritasverband. „Dafür ist es wichtig, dass alle Menschen, insbesondere unsere Kinder und Jugendlichen, über ihre Rechte informiert werden und sich für ihre Rechte in ihrem Lebensumfeld einsetzen.“
Teilnehmen können alle Kinder- und Jugendgruppen aus dem Erzbistum Paderborn, die sich kreativ und öffentlichkeitswirksam mit einem oder mehreren Kinderrechten auseinandersetzen. Eine Jury aus Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendarbeit kürt die Gewinner in drei Altersklassen (bis 6 Jahre, 6 bis 13 sowie 14 bis 17 Jahre). Alle Gruppen, die sich am Wettbewerb beteiligen, sind am 7. Dezember eingeladen zu einem Kinder- und Jugendrechtetag im Jugendbegegnungszentrum Arnsberg. Die Teilnehmer erwarten ein buntes Rahmenprogramm und die große Preisverleihung des Kinder- und Jugendrechte-Preises 2019. Alle teilnehmenden Gruppen erhalten eine Urkunde und ein Geschenk. Die Sieger erhalten als Gewinn ein besonderes Gruppenevent.
Kinder- und Jugendgruppen sind eingeladen ihre Beiträge bis zum 1. November zu senden entweder an den Bund der katholischen Jugend, Leostraße 21, 33098 Paderborn oder den Caritasverband für das Erzbistum Paderborn, Referat Erziehungs- und Familienhilfen, Am Stadelhof 15, 33098 Paderborn.
Nähere Informationen unter www.bdkj-paderborn.de und www.caritas-paderborn.de
Stichwort: UN-Kinderrechtskonvention
Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA
Der Text umfasst 54 Artikel. Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UNO, fasst den 20 Seiten langen Text in zehn Grundrechten zusammen: das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht; das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit; das Recht auf Gesundheit; das Recht auf Bildung und Ausbildung; das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung; das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln; das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens; das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung; das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause; das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
In der Praxis umfassen die Kinderrechte das Recht, in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben, Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung und Ausbildung zu erhalten und bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen, das Recht auf Mitsprache.
(Quelle: Wikipedia)