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Dr. med. Horst Luckhaupt (rechts), Vorsitzender der Diözesanen Ethikrates im Erzbistum Paderborn, überreichte Weihbischof Manfred Grothe in Schwerte die erste Empfehlung des Ethikrates. (Foto: pdp) |
Seine erste ethische Empfehlung übergab der Diözesane Ethikrat
im Erzbistum Paderborn am Montag, 8. Juni, an Weihbischof Manfred Grothe,
Bischofsvikar für die Caritas. Gegenstand war die Frage der Ernährung von
Patienten mit fortgeschrittener Demenz. Die Empfehlung war zugleich auch Thema
einer Fachtagung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen im Erzbistum Paderborn in der Katholischen Akademie
Schwerte.
„Wertorientierte Entscheidungen sind Teil des Selbstverständnisses unserer
Arbeit“, erläuterte Weihbischof Manfred Grothe zur Einsetzung des Diözesanen
Ethikrates im Jahr 2007. In dessen aktueller Empfehlung geht es um die Frage,
ob und unter welchen Umständen Patienten mit fortgeschrittener Demenz über eine
Magensonde (PEG) ernährt werden sollen. Wie bei allen anderen zum Tode
führenden Erkrankungen, heißt es dort, sollten sich auch im Endstadium der
Demenzerkrankung die ärztlichen und pflegerischen Eingriffe am Leitbild des
„natürlichen Todes“ orientieren. Der Einsatz einer PEG-Sonde sei „ein moralisch
und rechtlich rechenschaftspflichtiger Akt“. Der bewusste Verzicht auf den
Einsatz der PEG-Sonde stelle in der Endphase der Demenzerkrankung unter
bestimmten Voraussetzungen „kein moralisch unzulässiges Verhungern- oder
Verdurstenlassen des Patienten dar“, stellt der Ethikrat klar.
Dessen Vorsitzender Dr. med. Horst Luckhaupt erläuterte die Entscheidung und
den Grund für die Wahl gerade dieser Fragestellung für eine erste Empfehlung.
Die Frage der Ernährung von Patienten mit fortgeschrittener Demenz sei sehr oft
Gegenstand ethischer Fallbesprechungen im Krankenhaus. „Derzeit leben in
Deutschland mehr als eine Million Demenzkranke und in den kommenden Jahren
werden es noch deutlich mehr werden“, so Dr. Luckhaupt. Mit seiner Empfehlung
möchte der Ethikrat Medizinern, Pflegern und Angehörigen eine
Entscheidungshilfe anbieten. Die tatsächliche Entscheidung müsse dann aber
immer im konkreten Einzelfall getroffen werden. Maßgeblich sei die Diagnose und
der Wille bzw. der mutmaßliche Wille des Patienten.
Es gehe nicht darum, jemanden verhungern oder verdursten zu lassen, stellte Dr.
Luckhaupt klar, sondern darum, den Patienten am Lebensende nicht durch
Zwangsmaßnahmen am Sterben zu hindern. Bei ausreichender Zuwendung sei darüber
hinaus auch bei fortgeschrittener Demenz eine normale Ernährung oft noch
möglich.
Weitere Fachtagungen zu dem Thema finden am Mittwoch, 10.
Juni, in Paderborn und am Montag, 15. Juni, in Meschede statt.