Der NRW-Landtag hat jetzt das Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn begrüßt dieses Ausführungsgesetz. Es regelt unter anderem, dass die Zuständigkeit für Leistungen der Frühförderung zukünftig bei den Landschaftsverbänden liegt, für Westfalen also beim LWL. Hierdurch bestehe die Möglichkeit, einheitliche Standards für die Betreuung und Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung zu vereinbaren. "Wir hätten uns gewünscht, dass auch die Zuständigkeit für die Schulbegleitung bei den überörtlichen Trägern der Eingliederungshilfe verortet wird, damit auch hier Leistungen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit Handicap möglich werden", erklärt Michael Brohl, Leiter der Abteilung Kinder- Jugend- und Behindertenhilfe beim Caritasverband für das Erzbistum Paderborn.
Gleichwohl sei jetzt aber die Chance gegeben, die Förderung und Betreuung von Kindern mit Behinderung im Vorschulalter flächendeckend auf eine gute, vertraglich gesicherte Grundla-ge zu stellen. Die Caritas wird sich in den Verhandlungen mit dem LWL dafür einsetzen, dass das bisherige Versorgungssystem weiterentwickelt wird. "Wir brauchen in allen Kommunen ein gut miteinander kooperierendes Netzwerk aus Interdisziplinären Frühförderstellen, Sozialpädiatrischen Zentren und Kindertageseinrichtungen", fordert Brohl. "Die Maßnahmen müssen noch besser als bisher aufeinander abgestimmt werden."
Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung ist dabei für die Caritas gesetzt. Um diese Betreuung für alle Kinder anbieten zu können, bedarf es aber auch Ta-geseinrichtungen, die bei Bedarf in der Lage sind, kleine Gruppen vorzuhalten und die Be-treuung mit therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften qualitativ gut zu erbringen. so Michael Brohl. "Der LWL wird sich daran messen lassen müssen, ob in seiner Zuständig-keit eine solche qualitative Verbesserung gelingt."