|
„Planungs- und Rechtssicherheit fehlen“: Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig (2. v.l.) nimmt am Rande der diesjährigen Pressefahrt der Caritas in NRW Stellung zur aktuellen Neufassung des Alten- und Pflegegesetzes sowie des Wohn- und Teilhabegesetzes in NRW, kurz GEPA. Die Caritas-Pressefahrt machte u. a. Station beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in Hagen, der ein beispielhaftes Familienpatenprojekt vorstellte. (Foto: cpd/Sauer) |
Der Direktor des Caritasverbandes für das Erzbistum
Paderborn, Josef Lüttig, hat die geplante Neufassung des Alten- und
Pflegegesetzes sowie des Wohn- und Teilhabegesetzes – kurz GEPA NRW – kritisiert.
Die Caritas teile zwar ausdrücklich das übergreifende Ziel dieses Gesetzes,
die ambulante Versorgung in der eigenen Häuslichkeit und neue, quartiersnahe
Wohnformen und damit Selbstbestimmung und Teilhabe zu fördern. Allerdings sei mit
dem GEPA-Entwurf „der ungewöhnliche Fall eingetreten, dass ein Gesetz auf den
Weg gebracht wird, das jegliche Finanzierungsregelungen vermeidet“, sagte
Lüttig am Rande der diesjährigen Pressefahrt der Caritas in NRW in Hagen. Am
Donnerstag und Freitag dieser Woche findet zum GEPA NRW eine öffentliche
Anhörung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales statt.
Zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten
Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn-
und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen
mit Behinderung und ihre Angehörigen (so der Titel des Gesetzes) gehöre
Planungs- und Rechtssicherheit für die Leistungsanbieter. Immerhin seien diese zu
erheblichen Investitionen u. a. bei den baulichen Anforderungen verpflichtet. „Wenn
eine höhere Einzelzimmerquote in den stationären Einrichtungen umzusetzen ist,
was wir ausdrücklich unterstützen, muss auch die Finanzierung geklärt sein.“ Ohne
klare Regelungen sei zu befürchten, dass Altenhilfe-Träger auf ihren Investitionskosten
sitzen bleiben. Dies würde im schlimmsten Fall eine Insolvenz-Welle größeren
Ausmaßes nach sich ziehen. „Das Gegenteil vom GEPA wäre dann erreicht, die
bewährte Altenhilfe-Struktur in unserem Land käme ins Wanken“, betont Lüttig.