Prävention
Hinweis: Inhalte erfolgen in Kürze.
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Primäre Prävention hat das Ziel, sexualisierte Gewalt zu verhindern. Dieses kann durch institutionelle Maßnahmen wie Schutzkonzepte, Verhaltenskodizes, sexuelle Bildung, Projekte zur Prävention oder Schulungen geschehen.
Sekundäre Prävention ist eine Intervention, die den Missbrauch beendet und langfristig zur Aufarbeitung der Gewalterfahrung beiträgt. Der Kreislauf der Gewalt und das erhöhte Risiko für traumatische Folgestörungen werden unterbrochen.
Tertiäre Prävention richtet sich auf die Folgeschäden sexualisierter Gewalt. Hierzu gehören die therapeutische Versorgung Betroffener und die institutionelle und/oder juristische Aufarbeitung.
Die Grundlage der Präventionsarbeit der Caritas im Erzbistum Paderborn ist die Präventionsordnung der NRW-Bistümer in der Fassung vom 01.05.2022. Neben fachspezifischen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen schafft diese verbindliche Standards für einen grenzachtenden Umgang.
Die Präventionsordnung der NRW-Bistümer legt fest, dass jeder kirchliche und caritative Rechtsträger ein zielgruppengerechtes und lebensweltorientiertes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) gegen sexualisierte Gewalt zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren hat. Die Grundlage eines ISK bildet die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren der Organisation. Anschließend werden unter Mitwirkung verschiedener Beteiligter (z.B. Führungskräfte, Präventionsfachkraft, Mitarbeitende, Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Menschen bzw. deren Angehörigen und/oder gesetzlicher Vertreter*innen) die notwendigen Strukturen, Prozesse, Regelungen und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt und zum Umgang mit grenzverletzendem oder übergriffigem Verhalten abgeleitet und im ISK beschrieben. Dazu zählen folgende Paragraphen aus der Präventionsordnung:
Das ISK wird durch den kirchlichen Rechtsträger in Kraft gesetzt und der Präventionsbeauftragen des Erzbistums Paderborn zur fachlichen Prüfung zugeleitet.
Jede kirchliche oder caritative Einrichtung verfügt nach § 12 der Präventionsordnung über mindestens eine Präventionsfachkraft. Diese wird vom Rechtsträger benannt und bekannt gemacht.
Die Präventionsfachkraft ist eine Funktion innerhalb des Rechtsträgers, die das Thema Prävention (sexualisierter) Gewalt intern beratend und begleitend in den Blick nimmt sowie über notwendige präventive Maßnahmen informiert. Die Präventionsfachkraft ist in ihrer Rolle ansprechbar für Mitarbeitende, schutz- oder hilfebedürftige Menschen sowie deren Umfeld (z.B. Eltern, Angehörige oder gesetzliche Betreuer*innen). Sie gibt Rückmeldungen über gelingende Präventionsarbeit, möglichen Verbesserungsbedarf oder notwendige Reaktionen bei problematischen Situationen bzw. Risikofaktoren an die verantwortliche(n) Person(en) des Rechtsträgers. Im Verdachtsfall kann die Präventionsfachkraft Mitarbeitende und interne Betroffene in ihrer Lotsenfunktion unterstützen. Sie kennt die Vorgehensweisen im Verdachtsfall und die entsprechenden Ansprechpersonen.
Die Präventionsfachkräfte werden regelmäßig zu fachlichen Austauschtreffen eingeladen, um aktuelle Informationen zu teilen und den Erfahrungsaustausch zu fördern. Zu den Austauschtreffen laden der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. und das Team Prävention des Erzbischöflichen Generalvikariates gemeinsam ein.
Schulungen sind ein zentraler Bestandteil der Prävention (sexualisierter) Gewalt. Sie sensibilisieren Mitarbeitende, stärken ihre Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsmomenten und fördern eine achtsame Haltung im beruflichen Alltag. Nur wer informiert ist, kann schützen, richtig reagieren und zur Aufklärung beitragen.