Für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben setzt sich der Caritasverband für das Erzbistum ein. Anlass ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. "Das Recht auf Arbeit ist laut der Charta der Vereinten Nationen ein Menschenrecht. Und das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen", sagt Ines Lammert, Abteilungsleiterin für Kinder-, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe im Caritasverband für das Erzbistum Paderborn. Dabei gehe es sowohl um mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt, als auch um das generelle Recht auf Arbeit. So haben zum Beispiel in Deutschland Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen nur in Nordrhein-Westfalen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Werkstatt-Arbeitsplatz. "Jeder Mensch soll an der Arbeitswelt teilhaben dürfen - dafür ist Nordrhein-Westfalen ein gutes Beispiel", sagt Ines Lammert.
Ines Lammert vom Caritasverband für das Erzbistum Paderborn setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.(Foto: cpd)
Doch von einem inklusiven Arbeitsmarkt sei Deutschland noch weit entfernt. Das habe die zweite Überprüfung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) gezeigt, so Ines Lammert. Im Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte von August 2023 heißt es, dass weder die Strukturen beruflicher Ausbildung noch der Arbeitsstätten barrierefrei gestaltet seien und immer noch zu wenige Menschen mit Behinderung den Sprung von einer Werkstattbeschäftigung in den allgemeinen Arbeitsmarkt schafften. Trotz einiger guter Beispiele liegt die Quote im Bundesdurchschnitt seit Jahren bei weniger als einem Prozent. Zwar habe die Bundesregierung Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geschaffen, wie zum Beispiel einen Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, doch werde diese Möglichkeit kaum genutzt, sagt Lammert. Stattdessen leisten viele Betriebe lieber eine Ausgleichszahlung, die sie von der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote von fünf Prozent Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung entbindet.
Für viele Arbeitgeber sei es leichter, eine Abgabe zu zahlen, als die Rahmenbedingungen von beruflicher Bildung und Arbeit so zu gestalten, dass Teilhabe möglich werde, kritisiert Ines Lammert ein zentrales Problem. "Wir fordern daher, den in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebenen Anspruch auf Barrierefreiheit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durchzusetzen. Und dabei den Blick besonders auf Menschen mit geistigen Behinderungen zu richten." Allein rollstuhlgerechte Gebäude und technische Hilfsmittel für Hör- oder Sehgeschädigte reichten nicht aus.
Damit Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen können, müsse es mehr Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigung und Job-Sharing geben, vor allem auch für Menschen, die aufgrund physischer oder psychischer Beeinträchtigung nur stundenweise arbeiten können. Zudem müsse es bei Bedarf einen dauerhaften Anspruch auf Arbeitsassistenz geben, also die persönliche Begleitung von Menschen mit Behinderung an ihrem Arbeitsplatz, betont Ines Lammert. Bislang sei dies nur für die Zeit der Einarbeitung vorgesehen. All das könne helfen, mehr Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, so Lammert.
Gute Beispiele dafür liefern die bereits bestehenden Kooperationen zwischen Caritas-Werkstätten und Betrieben, die Menschen mit Behinderung einen externen Arbeitsplatz bieten. Diese bleiben Angestellte der Werkstätten, üben aber ihre Tätigkeit direkt vor Ort im Betrieb des Auftraggebers aus. "Betriebsintegrierte Beschäftigung" heißt das Konzept, das Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein der Menschen mit Behinderung sowie soziale Kontakte fördert und aktiv den Übergang in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. "Auch die Betriebe profitieren von einer inklusiven und diversen Mitarbeiterschaft, die Werte wie Toleranz, Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme lebt", ist Ines Lammert überzeugt.