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Caritas in NRW Überschuldung

Schulden lähmen

[Okt. 2012] - Überschuldung macht Angst und lähmt die eigenen Kräfte. Überschuldete Menschen wähnen sich in einer Schuldenfalle, der sie irgendwie entfliehen möchten. Kredite aufzunehmen, Ratenzahlungen bei Versandhäusern zu machen ist in Deutschland ein alltäglicher Vorgang. Unser Wirtschaftssystem ist darauf aufgebaut.

Eine überforderte Frau lehnt über einigen Unterlagen und hält sich die rechte Hand an ihre StirnFotolia

In den letzten Jahren sind die Angebote der Konsum- und Finanzdienstleister vielfältiger geworden, die Werbung immer offensiver. Jeder, der in eine Schuldnerberatung kommt, hatte zunächst nur auf die Angebote reagiert, sich "marktkonform" verhalten, bevor er in die Überschuldung abrutschte.

Überschuldet ist derjenige, dessen Einkommen nach Abzug seiner Zahlungsverpflichtungen unterhalb des Existenzminimums liegt. Als Orientierungsgröße dienen hierzu die gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenzen:

  • Alleinstehend: 1029,99 Euro,
  • Verheiratet: 1419,99 Euro,
  • Verheiratet, zwei Kinder: 1849,99 Euro.

Zu Beginn einer Schuldnerberatung wird häufig festgestellt, dass den Ratsuchenden viel weniger Geld als die Freigrenzen übrig bleibt. Nicht selten blieb nach Abzug der Raten kein Cent zum Leben übrig. Das heißt, ohne monatlich neue Schulden zu machen, kann der Ratsuchende nicht überleben. Schulden wurden gemacht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Überschuldung ist häufig nicht nur ein materielles Problem, sondern hat oft weitreichende soziale Folgen bzw. Ursachen. Schuldnerberatung ist soziale Arbeit und ein unverzichtbarer Grunddienst der Daseinsfürsorge. Schuldnerberatung wirkt an den Schnittstellen von struktureller und gesellschaftlicher Benachteiligung und Ausgrenzung einerseits und an den individuellen Verhaltensmustern und Kompetenzen andererseits. Sie erschließt dem Ratsuchenden die Möglichkeit, wieder am Alltagsleben in der (Konsum-)Gesellschaft teilzuhaben.

Die fachlichen Anforderungen an Schuldnerberaterinnen und -berater sind sehr komplex. Neben den Kenntnissen der originären Arbeit benötigen die Fachkräfte in den vom Bundesland NRW anerkannten Insolvenz­beratungsstellen umfassende Kenntnisse im Rahmen der Insolvenzordnung mit der jeweiligen aktuellen Rechtsprechung und seit Mitte 2010 im Bereich des Pfändungsschutzkontos. Denn die Beratungsstellen sind berechtigt, Bescheinigungen über die Höhe des pfändungsfreien Betrages auszustellen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist in der Beratungspraxis nur ein rechtliches Instrument bzw. Verfahren zur Schuldenregulierung. Eine Trennung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ist nicht zielführend.

Prävention wird nicht finanziert

Auch in der Prävention ist Schuldnerberatung wichtig. Sie fließt in die direkte Beratung zur Vermeidung erneuter Überschuldung ein. Aber auch zielgruppenorientierte Veranstaltungen z. B. in Schulen werden angeboten. Obwohl von vielen Seiten - Politik, Schulen, Bildungsträgern, Beratungsdiensten - die Notwendigkeit der Prävention propagiert wird, gibt es bis heute keine grundlegende Finanzierung.

Wesentliche gesetzliche Grundlage für die Ausübung und Finanzierung der Schuldnerberatung sind die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe (SGB XII). Ziel ist es, die Eingliederungschancen hoch verschuldeter bzw. überschuldeter erwerbsfähiger Personen in den Arbeitsprozess zu verbessern. Bezogen auf erwerbstätige Schuldnerinnen und Schuldner, heißt dies auch, die Arbeitskraft zu erhalten und perspektivisch zu verbessern, den Verlust des Arbeitsplatzes nach Möglichkeit zu verhindern und damit den Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII zu vermeiden. Somit leistet die Schuldnerberatung einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Kernaussagen der §§ 1 und 3 SGB II. Aus diesen gesetzlichen Grundlagen lässt sich ein Anspruch auf Finanzierung der Schuldnerberatung herleiten.

Rahmenbedingungen verschlechtern sich

Doch aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen (neue gesetzliche Grundlagen, schlechte Kassenlage der öffentlichen Hand etc.) hat sich die Situation der Schuldnerberatung in den letzten Jahren verschlechtert. Vielerorts besteht die Gefahr, dass Schuldnerberatung nur noch "light" angeboten wird und die notwendige ganzheitliche Beratung kaum noch angeboten werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass das Bundessozialgericht (BSG) am 13. 7. 2010 entschieden hat, dass Menschen, die keine (ergänzenden) Leistungen nach dem SGB II erhalten, die Kosten für die Schuldnerberatung selbst tragen müssen, falls mit der Kommune keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Kurzsichtig denkende Kommunen haben bereits diesen Personenkreis aus der Finanzierung der Beratung ausgeschlossen. Hier gilt es bei allen Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die ein professionelles Handeln auch für die Zukunft sicherstellen.



Fast elf Prozent sind überschuldet

Wussten Sie,...

  • dass das Durchschnittsvolumen privater Kredite 2011 bei 7 712 Euro lag?*
  • dass jeder fünfte Jugendliche schon einmal Schulden hatte? Ursache dafürwar am häufigsten der Kauf technischer Geräte oder eines Autos.**
  • dass Nordrhein-Westfalen im oberen Drittel der Schuldnerquote nach Bundesländern liegt?***
  • dass 10,81 Prozent der Bevölkerung (1,59 Millionen Menschen) in NRW überschuldet sind?***
  • dass 2010 ca. 22000 Schuldner- und Insolvenzberatungsfälle von den anerkannten Beratungsstellen der Caritas in NRW beraten wurden?****
  • dass 2010 ca. 180000 Schuldner- und Insolvenzberatungsfälle von allen anerkannten Beratungsstellen in NRW beraten wurden?****
  • dass somit nur ca. 11 Prozent der Betroffenen beraten werden können?****

*     SCHUFA Kredit-Kompass 2012

**    GfK Bankenverband Jugendstudie 2012

***   Creditreform Schuldneratlas 2011

****  Controllingbericht 2010 Verbraucherinsolvenzberatung im Auftrag des MFKJKS

Autor/in:

  • Roman Schlag
Quelle: caritas-nrw.de
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