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Für Haushalts- und Betreuungskräfte

Heraus aus der Grauzone - legale Beschäftigung als Haushalts- und Betreuungskraft

In Deutschland arbeiten mindestens 300.000 Frauen und Männer aus Mittel- und Osteuropa in Privathaushalten, um pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. Viele von ihnen sind in nicht legalen oder ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen tätig. 

Caritas Polen und Caritasverbände in Deutschland haben das Angebot CariFair entwickelt, um diese Situation zu verbessern. CariFair ermöglicht Ihnen, in Deutschland legal und unter fairen Bedingungen als Haushalts- und Betreuungskraft zu arbeiten. 

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle im Haushalt einer pflegebedürftigen Person und helfen Ihnen bei den notwendigen Formalitäten. Mit CariFair sind Sie in Deutschland kranken- und rentenversichert, haben Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten und bezahlten Urlaub. Außerdem können Sie in Deutschland Kindergeld beantragen.

Hier können Sie unser Faltblatt zur Information von Betreuungskräften in polnischer Sprache herunterladen.

Das Wichtigste in aller Kürze...

Voraussetzungen für die Beschäftigung als Haushalts- und Betreuungskraft

Wer kann als Betreuungskraft in Deutschland arbeiten?

Als Haushalts- und Betreuungskraft sollten Sie sich gut auf Deutsch verständigen können. Erwünscht ist mindestens das Sprachniveau A1. Personen mit diesem Sprachniveau verstehen und verwenden umgangssprachliche Ausdrücke, einfache Äußerungen über die Bedürfnisse des täglichen Lebens und können einfache Gespräche führen. 

Sie sollten mit den üblichen Arbeiten im Haushalt vertraut sein. Erfahrungen in der Begleitung alter Menschen sind von Vorteil, jedoch nicht Voraussetzung. Sie sollten in der Lage sein, sich an neue Situationen anzupassen, außerdem freundlich und geduldig sein. Zur Vorbereitung auf Ihren Einsatz sollten Sie außerdem eine Schulung zur Betreuung von Senioren absolviert haben.

Welche Aufgaben hat eine Haushalts- und Betreuungskraft?

Als Haushalts- und Betreuungskraft unterstützen Sie eine pflegebedürftige Person in ihrem Haushalt. Je nach Bedarf und Vereinbarung begleiten Sie die zu betreuende Person in folgenden Bereichen: Sie helfen ihr im Haushalt, beim Einkaufen, bei der Zubereitung der Mahlzeiten, bei der Wäscheversorgung und bei der Reinigung der Wohnung. Sie unterstützen sie durch einfache pflegerische Alltagshilfen, etwa beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, beim Toilettengang, beim Waschen und Duschen oder bei der Mund- und Zahnpflege. Sie begleiten sie bei Aktivitäten innerhalb und außerhalb ihrer Wohnung. 

Die Durchführung von ärztlich verordneter Behandlungspflege und weiteren pflegerischen Maßnahmen, die der pflegefachlichen Expertise bedürfen - etwa die Versorgung von Wunden oder der Wechsel eines Katheters - wird von Pflegefachkräften der begleitenden Sozialstation übernommen und gehört nicht zu den Aufgaben einer Haushalts- und Betreuungskraft.

Zu Beginn der Tätigkeit werden die Aufgaben gemeinsam besprochen. Die Arbeit kann in verschiedenen Familien unterschiedlich sein.

Wie sind die Arbeitsbedingungen und der Verdienst bei CariFair?

Sie schließen einen Arbeitsvertrag mit der zu betreuenden Person bzw. ihren Angehörigen. Diese sind Arbeitgeber. 

Grundsätzlich dürfen ausländische Personen nicht zu schlechteren Bedingungen als deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden. Für die Beschäftigung als Haushalts- und Betreuungskraft gelten damit die Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts. 

Der Verdienst basiert auf einem Tarifvertrag für die Beschäftigung in Privathaushalten, der zwischen dem DHB-Netzwerk Haushalt und der Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten abgeschlossen wird. Der Brutto-Verdienst liegt bei 2.551,00 €. 

Sie leben im Haushalt der zu betreuenden Person und haben Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Unterkunft und Verpflegung werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Nach Abzug der anfallenden Steuern und Versicherungen werden Ihnen - je nach Familienstand und Zahl der Kinder - ca. 1.750,00 € bis 1.850,00 € ausgezahlt. Weitere Abgaben gibt es nicht. 

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Als Betreuungskraft haben Sie Anspruch auf einen freien Tag in der Woche. Bei einer 6-Tage-Woche stehen Ihnen außerdem 36 Tage bezahlter Urlaub im Jahr bzw. 3 Tage pro Einsatzmonat zu. 

Als Betreuungskraft sind sie sozialversichert. Dies umfasst die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem sind sie unfallversichert. Falls Sie krank werden und dieses von einem Arzt bescheinigt wird, haben Sie für 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung, maximal für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. 

Informationen zu Rentenansprüchen aus einer Beschäftigung in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der ZUS in Polen. Detaillierte Informationen zur Beantragung einer Rente sind hier nachzulesen.

Sie haben die Möglichkeit, Kindergeld in Deutschland zu beantragen. Hier finden Sie Informationen zum Kindergeld in verschiedenen Sprachen.

Welche Unterstützung bietet die Caritas?

Die beteiligten Caritasverbände haben Koordinatorinnen und Koordinatoren als Ansprechpartner für das Angebot CariFair. 

Sie informieren und beraten Sie über eine Tätigkeit als Haushalts- und Betreuungskraft in Deutschland und die Rahmenbedingungen einer legalen Beschäftigung. Wenn diese Tätigkeit für Sie infrage kommt, helfen sie Ihnen bei der Vorbereitung auf den Einsatz und suchen eine für Sie geeignete Arbeitsstelle. 

In Deutschland werden Sie während des gesamten Aufenthaltes von der zuständigen Koordinatorin bzw. dem zuständigen Koordinator begleitet. Sie bzw. er spricht Deutsch und Polnisch und ist zentrale Anlaufstelle sowohl für Sie als Haushalts- und Betreuungskraft als auch für die Pflegebedürftigen und ihre Familien. Die Koordinationskraft unterstützt Sie bei der Organisation des Arbeitsverhältnisses und bei Erledigung der erforderlichen Formalitäten. Sie begleitet Sie in den ersten Tagen Ihres Einsatzes und hilft bei der Organisation ergänzender Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren sind auch Ansprechperson bei Konflikten im Rahmen der Betreuungstätigkeit. 

Die Koordinatorinnen und Koordinatoren machen den Haushalts- und Betreuungskräften außerdem Angebote für sozialen Austausch. 

Die Begleitung zu Arztterminen, die Beantragung von Kindergeld, die Beratung zu steuerrechtlichen Fragen und zur Steuererklärung oder auch zu weiteren zusätzlichen Versicherungen gehören nicht zu den Aufgaben der Koordinationskräfte. 

Wenn Sie bei CariFair arbeiten wollen

Wenn Sie an einer Beschäftigung im Rahmen von CariFair interessiert sind, schicken Sie uns bitte Ihre Bewerbung per E-Mail an folgende Adresse: 

Beata Hulist-Gergis
b.hulist-gergis@caritas-paderborn.de 

Eine Vorlage für einen Lebenslauf finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen rund um das Arbeitsverhältnis

Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft? Wie lange arbeitet eine Betreuungskraft? Wer übernimmt die Begleitung der pflegebedürftigen Person, wenn die Betreuungskraft frei hat? Wie viel Urlaub hat eine Betreuungskraft? 

Diese und weitere Fragen haben wir in den hier hinterlegten FAQ beantwortet.

Welche Unterlagen muss man mitbringen?

Für die Beschäftigung als Betreuungskraft:

  • Führungszeugnis
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung zur Betreuung von Senioren, wenn vorhanden
  • Bankverbindung mit Kontonummer für die Gehaltsabrechnung

Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Familienstand: Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurkunde im Original (mit deutscher Übersetzung oder als EU-Urkunde) zur Bestimmung der Steuerklasse
  • Bestehende deutsche Steuer-Identifikationsnummer, wenn Sie schon einmal in Deutschland gearbeitet haben
  • Nachweis einer früheren Anmeldung in Deutschland, wenn Sie bereits in Deutschland gelebt haben

Für die Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse:

  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Foto für Versicherungskarte, falls noch keine Karte vorhanden
  • Deutsche Sozialversicherungsnummer, wenn aus vorhergehender Krankenversicherung vorhanden
  • Nachweis der Krankenversicherung über bisherige Versicherungszeiten, wenn Sie älter als 55 Jahre sind
  • Nachweis über Rentenzahlungen, falls Sie bereits eine Rente beziehen

Wenn Sie Kindergeld beantragen wollen:

  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Schul- bzw. Studienbescheinigung der Kinder

Welche Kosten entstehen mit der Beschäftigung bei CariFair?

Die Beratung über eine Tätigkeit im Rahmen von CariFair ist für arbeitssuchende Frauen und Männer kostenlos, auch für die Vermittlung eines Einsatzes fallen keine Kosten an. 

Als Haushalts- und Betreuungskraft zahlen Sie von Ihrem Brutto-Gehalt den Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung und die fälligen Steuern in Deutschland. 

Banner - polnisch-
  • Kontakt:
Porträtfoto Beata Hulist-Gergis
Beata Hulist-Gergis
Projekt: CariFair
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beata.hulist-gergis@(BITTE ENTFERNEN)caritas-paderborn.de
Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e. V.
Am Stadelhof 15
33098 Paderborn

Videofilm

CariFair – Beschäftigung einer Betreuungskraft im Privathaushalt

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