Der Deutsche Caritasverband ist dem bestehenden und bewährten Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) beigetreten. Menschen, die in Einrichtungen der Caritas als Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sexualisierte Gewalt erfahren haben, erhalten so eine systematische Entscheidung über mögliche Anerkennungsleistungen. Die Höhe der individuellen Anerkennungszahlungen legt dabei die UKA in Bonn fest. Durch die finanziellen Leistungen soll gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck gebracht werden, dass die deutsche Caritas Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernimmt.
Deutscher Caritasverband - Pressemitteilung zum Verfahrensbeitritt
Den detaillierten Ablauf eines Verfahrens zur Anerkennung des Leids können Sie hier nachlesen:
Deutscher Caritasverband - Verfahren zur Anerkennung des Leids

