Seit Oktober 2017 ist Claudia Middendorf Beauftragte der NRW-Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten. Jetzt war die gebürtige Dortmunderin, die mit der verbandlichen Caritas im Erzbistum Paderborn beruflich und ehrenamtlich eng verbunden ist, erstmals in dieser neuen Funktion zu Gast beim Diözesan-Caritasverband. Bei dem Gespräch wurde deutlich, wie wichtig Claudia Middendorf die eigene Beratung durch die "Basis", insbesondere durch Betroffene selbst ist. So installierte sie den Landesbehindertenbeirat, der sich bewusst nur aus Betroffenen und Assistenzkräften zusammensetzt. Seitens des Diözesan-Caritasverbandes betonten Direktor Josef Lüttig sowie Vertreter der Abteilungen Behindertenhilfe sowie Gesundheits- und Altenhilfe die Bedeutung der Selbstorganisation von Betroffenen. Sie schlägt sich innerhalb von Werkstätten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etwa in den Werkstattbeiräten und Bewohnerbeiräten nieder.
Ein Schwerpunkt des Gespräches waren Probleme im Zusammenhang mit dem Entlassmanagement aus dem Krankenhaus. Für die Caritas ist es wichtig, dass durch eine frühzeitig geplante Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus ein guter Übergang in die Nachversorgung gewährleistet werde. Hierzu gehöre auch, dass die Hilfsmittelversorgung sichergestellt sei. Claudia Middendorf betonte, dass es Beispiele für eine gelungene Begleitung von Patientinnen und Patienten in der Nachversorgung gebe. Allerdings wurde auch deutlich, dass immer wieder die Bürokratie sinnvolle Prozesse behindert.
Dennoch lässt sich nicht leugnen, dass sich ein Krankenhausaufenthalt unnötig verlängert, weil es zunehmend an Plätzen in der Kurzzeitpflege, der stationären und ambulanten Pflege fehlt. Hier wirkt sich auch der Fachkräftemangel aus. Sozialstationen stehen immer häufiger vor der Frage, ob weitere Patienten versorgt werden können. Der Mangel an Pflegekapazitäten trifft auch Menschen mit Behinderung nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn sie wegen fehlender Alternativen in ihre Einrichtung zurückkehren, die auf Pflege nur bedingt eingestellt ist. "Wichtig ist eine frühzeitige verbindliche Entscheidung über einen möglichen Pflegegrad und die Feststellung der Heimbedürftigkeit schon im Krankenhaus auch für die in der Folge aufnehmenden Träger und Dienste, damit die Kostenübernahme sicher gestellt ist ", stellte Josef Lüttig klar. Ansonsten liege das finanzielle Risiko einseitig bei den Einrichtungen.
Zur Themenpalette des Gespräch zählten auch die Zuständigkeit der Landschaftsverbände im Rahmen des Ausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz, die bestehende Bedeutung der Heilpädagogischen Kitas, eine bessere Vernetzung von Kita und Frühförderung, der Grundversorgungsauftrag der Werkstätten für Menschen mit Behinderung und noch zu bearbeitende Felder im Zusammenhang mit dem Wohn- und Teilhabegesetz.