Rassebegriff bleibt im Grundgesetz
U. J. Alexander-stock.adobe.com
Vorgeschlagen wurde zuletzt, dass in Artikel 3 ein Verbot von Diskriminierung aus "rassistischen Gründen" stehen solle. Im Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es, dass niemand wegen "seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden" darf. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten damit 1949 ein deutliches Zeichen gegen den Rassenwahn der Nazis setzen. Die Formulierung legt aber nahe, dass es unterschiedliche Menschenrassen gibt. Vorgeschlagen wurde zuletzt, dass in Artikel 3 ein Verbot von Diskriminierung aus "rassistischen Gründen" stehen solle. Diskutiert wird darüber seit Jahren. Das Wort "Rasse" sollte durch die Formulierung "aus rassistischen Gründen" ersetzt werden, so hatte es SPD-Justizministerin Christine Lambrecht vorgeschlagen. Die Wissenschaft ist sich einig, dass es klar unterscheidbare menschliche Rassen nicht gibt. Wer von "Rasse" spricht, macht sich also die Kategorien von Rassisten zu Eigen, lautet die Kritik. Deshalb die alternative Formulierung "aus rassistischen Gründen", auf die sich SPD und zwischenzeitlich auch CSU-Innenminister Seehofer geeinigt hatten.
Es dürfte erst mal kein Gerichtsurteil anders ausfallen, weil die "Rasse" noch im Grundgesetz steht und nicht durch eine andere Formulierung ersetzt wurde. Denn schon jetzt interpretieren Gerichte das Gesetz so, dass es vor Rassismus schützen soll. Es geht bei der nun gescheiterten Änderung eher um ein wichtiges Symbol: dass sich die Betroffenen von Rassismus nicht auf einen rassistischen Begriff berufen müssen, um ihre Rechte geltend zu machen.
Der "Rasse"-Begriff könnte doch recht bald aus dem Grundgesetz verschwinden. Denn bis auf die AfD sind eigentlich alle dafür, die Linkspartei kämpft beispielsweise schon seit 2010 für eine Streichung, die Grünen ebenfalls, SPD und FDP sind im vergangenen Jahr dazugekommen.