Eine Verlängerung des Corona-Schutzschirmes für Mutter-Kind-Kliniken ist nach Ansicht des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn dringend notwendig. Der Rettungsschirm mit Ausgleichszahlungen für coronabedingt leerstehende Betten ist zum 30. September ausgelaufen. "Viele Kliniken bangen nun um ihre Existenz", sagt Verena Ising-Volmer, Referatsleiterin "Kur- und Erholungshilfen" beim Diözesan-Caritasverband. "Und das zu einem Zeitpunkt, an dem das Bedürfnis nach Kuren angesichts der familiären Belastungen in der Corona-Krise stetig steigt."
Das nötige Geld solle stattdessen über die jährlichen Tagessatzverhandlungen mit den Krankenkassen geklärt werden, heißt es. "Hierzu sehen sich allerdings die Krankenkassen rechtlich nicht in der Lage. Auch wenn die Risiken durchaus gesehen und gewürdigt werden", sagt Heinz-Georg Eirund, Vorstand des Caritasverbandes Brilon, der Träger der beiden Mutter-Kind-Kliniken im Erzbistum Paderborn ist. Und diese Risiken sind für die Kliniken erheblich: So koste der coronabedingte Abbruch einer einzigen Kurmaßnahme, wie jüngst nach Auslaufen des Rettungsschirms geschehen, den Caritasverband Brilon rund 330.000 Euro. Zum zweiten Mal müssten die Mutter-Vater-Kind-Kliniken in der Krise nun um ihre Existenzsicherung kämpfen.
"Die Klinken benötigen verlässliche finanzielle Hilfen. Konkret: Die sofortige Verlängerung des Rettungsschirmes sowie die Übernahme der Pandemie-Mehrkosten auch über den 31. Dezember hinaus", sagt Verena Ising-Volmer. Sonst drohe die familienstärkende Hilfe und Unterstützung durch die Klinken ausgerechnet in der Krise verloren zu gehen. Den Kurbetrieb hatten die Mutter-Vater-Kind-Kliniken auf ausdrückliche dringende Bitte der Landes- und Bundespolitik im Juni wiederaufgenommen. Die coronabedingten Mehrkosten für Infektionsschutzmaßnahmen und -materialien wurden allerdings erst seit dem 1. September übernommen.
Mittelfristig seien aber weitere gesetzliche Konsequenzen aus der Corona-Pandemie nötig, sagt Verena Ising-Volmer. "Bisher gibt es keine gesetzliche Möglichkeit, bei gravierendem unvorhergesehenem Geschehen - wie es eine Corona-Pandemie ist - Vergütungen für Leistungen anzupassen. Kliniken, aber auch Krankenkassen, haben da zu wenig Entscheidungsspielraum. Es muss dringend eine Ergänzung im Leistungsrecht, dem Sozialgesetzbuch (SGB) V, erfolgen. Da muss jetzt die Bundespolitik aktiv werden."