Die Leistungsgewährung der Jobcenter muss dringend auf den Prüfstand gestellt werden. Das ist das Fazit einer "Praxiswerkstatt Schuldnerberatung" in Dortmund, bei der 25 Beratungskräfte der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Caritas im Erzbistum Paderborn über Erfahrungen mit den Jobcentern diskutierten. "Den Leistungsberechtigten fällt es immer schwerer, die Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen", sagt Christoph Eikenbusch vom Diözesan-Caritasverband. Das Verhältnis zwischen Antragstellern und Sachbearbeitern sei auch deshalb zunehmend belastet.
Anlass für die Expertendiskussion war ein Angriff auf einen Mitarbeiter des Jobcenters Hattingen am 4. Dezember, bei dem dieser mit einem Messer verletzt wurde. Die Schuldnerberater verurteilten die Tat. Gewalt sei grundsätzlich nicht zu rechtfertigen. Einig waren sie sich, dass "systembedingte Faktoren" eine Rolle spielen, dass das Klima in den Jobcentern zunehmend von Aggressivität und Misstrauen geprägt sei. Als die Arbeitsmarktreform "Hartz IV" 2005 auf den Weg gebracht wurde, sei ein Ziel gewesen, dass Hilfebedürftige relativ einfach ihren Hilfeanspruch feststellen können. "Von diesem Ziel ist man heute weiter denn je entfernt", kritisiert Eikenbusch. "Neue Leistungsgesetze sind hinzugekommen, Änderungen in den bestehenden Gesetzeswerken sind unverständlich und lebensfern."
Diese Situation führe dazu, dass unverhältnismäßig häufig falsche Bescheide und Sanktionen erlassen werden. Belegt sei dies durch die hohe Zahl der Widersprüche und Klagen, denen stattgegeben wird. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag wurden 2016 35 Prozent aller Widersprüche und weitere durch Klagen ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. "Dies verunsichert die hilfesuchenden Menschen und macht sie zu Recht skeptisch. Dieses Misstrauen belastet das Miteinander in den Jobcentern", sagt Eikenbusch.
Die Anträge seien zudem mittlerweile so umfangreich und kompliziert, dass Antragsteller schon sehr versiert in Verwaltungsverfahren sein müssten, um diese korrekt auszufüllen. Die Beratungsleistungen der Jobcenter seien aber "absolut nicht ausreichend". Die "unüberwindbare Trennung" zwischen Eingangsbereich und Sachbearbeitungsebene im Jobcenter trage das Ihre dazu bei. Viele Ratsuchende würden schon im Eingangsbereich abgewiesen, berichten die Schuldnerberater. "Es scheint nicht unüblich zu sein, dass Mitarbeiter im Jobcenter heute keine Zeit mehr haben, um Beratungsanfragen abzuarbeiten", sagt Christoph Eikenbusch. Es werde häufig lediglich auf die örtlichen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände verwiesen. "Diese Art der Aufgabenübertragung ist aber nicht zulässig und mindert die Leistungsansprüche von Ratsuchenden durch Zeitversäumnisse." Auch den Schuldnerberatern sei es so gut wie nicht mehr möglich, Probleme ihrer Klienten mit Sachbearbeitern auf kurzem Wege telefonisch zu klären.
Hoch problematisch sei zudem, dass offenbar häufig wichtige Dokumente der Antragsteller im Jobcenter verloren gingen, auch weil diesen nicht klar genug mitgeteilt werde, dass keine Originale eingereicht werden dürften. Nach dem Einscannen der Dokumente würden diese oft unvollständig an den Sachbearbeiter weitergeleitet und dann vernichtet. Eine Eingangsbestätigung werde zudem in der Regel verwehrt, so die Beobachtung der Schuldnerberater.
Einig sind sich diese in der Beurteilung, dass durch die unzureichende Gewährung von Leistungen viele Leistungsberechtigte keine ausreichende Hilfe zum Leben erhalten und dadurch in "Schuldenfallen" geraten. "Es kann nicht sein, dass das Überleben der Menschen davon abhängt, dass das Netz an ehrenamtlich geführten Tafelläden, Warenkörben und Kleiderkammern weiter ausgebaut wird", kritisiert Christoph Eikenbusch vom Diözesan-Caritasverband Paderborn und verweist auch auf die nach Berechnungen der deutschen Caritas seit Jahren unzureichende Höhe der Hartz-IV-Regelleistungen. "Da ist der Gesetzgeber gefordert." Als Mitgestalter bei der Neuorientierung eines "auskömmlichen und menschenwürdigen" Grundsicherungssystems stehe die Caritas zur Verfügung, sagt Eikenbusch.
Zur Unterstützung von Menschen bei der Antragstellung überarbeitet der Diözesan-Caritasverband Paderborn zurzeit seine bewährte Checkliste, die kurz und knapp Auskünfte über mögliche Leistungsansprüche gibt. In der Entwicklung ist zudem ein Infopapier, das über den Umgang mit Widersprüchen und Klagen informiert.
Info Schuldnerberatung
Insgesamt 22 Schuldnerberatungsstellen im Erzbistum Paderborn befinden sich in katholischer Trägerschaft, entweder bei örtlichen Caritasverbänden oder Fachverbänden der Caritas wie dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) oder Männer (SKM). 16 Beratungsstellen leisten auch Verbraucherinsolvenzberatung. Die Beratungsstellen finden sich in Bielefeld, Brilon, Büren, Detmold, Dortmund, Hagen, Hamm, Herford, Herne, Iserlohn, Minden, Olpe, Paderborn, Rheda-Wiedenbrück, Siegen, Soest und Werl.