Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen, keine „Minutenpflege“ mehr: Ein neues Gesetz, das Zweite Pflegestärkungsgesetz, machte im vergangenen Jahr umfangreiche Änderungen in der Begutachtung von Pflegebedürftigen notwendig. Zur Anwendung des neuen Begutachtungssystems hat der Diözesan-Caritasverband Paderborn nun die letzte Schulung in Paderborn durchgeführt. Insgesamt 1250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen im Erzbistum Paderborn in katholischer Trägerschaft wurden in den vergangenen sechs Monaten etwa darin unterrichtet, wie die neuen Pflegegrade ermittelt werden.
„Maßstab ist nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen“, erklärt Ulrike Hackenholt vom Diözesan-Caritasverband Paderborn, zuständig für die Schulungen. „Im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen Ressourcen und Fähigkeiten, wie seine Selbstständigkeit erhalten und gestärkt werden kann und in welchen Situationen Hilfe und Unterstützung benötigt wird.“ Dabei spiele der Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung bei der Tagesgestaltung und Haushaltsführung sowie bei sozialen Kontakten und außerhäuslichen Aktivitäten eine große Rolle, betont Schulungsleiter Christoph Menz vom Diözesan-Caritasverband. „Alle Pflegebedürftigen haben gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.“