Verwaltungsstelle Bundesfreiwilligendienst im Diözesan-Caritasverband Paderborn
Sachbearbeitung:
Melanie Koch und Nicole Hillebrand
Telefon: 05251 209-321 / - 205
E-Mail: bfd@caritas-paderborn.de
Sie können auch Online mit uns Kontakt aufnehmen:
Anfrageformular...
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe:
Freiwilliges Soziales Jahr - IN VIA Paderborn
Freie Wohlfahrtspflege NRW
Engagieren
Sie sich im
Bundesfreiwilligendienst!
Bundesfreiwilligendienst bei der Caritas,
das ist ein partnerschaftliches Verhältnis,
von dem beide Seiten profitieren.
Wir wollen, dass Sie im Bundesfreiwilligendienst
wertvolle Erfahrungen sammeln,
von denen Sie später profitieren werden –
persönlich und beruflich.
-
Allgemeine Infos: Wer? Wie lange? Wofür?....
-
Leistungen - Was Sie erwarten dürfen...
-
Einrichtungen / Tätigkeitsfelder...
-
Online-Freiplatzliste - Wo sind wann welche Plätze frei?
Allgemeine Infos:
-
Wer kann BFD leisten?
Der BFD richtet sich an Frauen und Männer aller Altersgruppen ohne Altersbegrenzung. Jeder, der die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) erfüllt hat, kann sich bewerben.
-
Wie lange dauert der BFD?
Die Regeldauer des BFD beträgt 12 Monate. Möglich sind je nach Stelle auch 6 bis 18 Monate. Für Freiwillige ab 27 Jahren besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung (ab 20,5 Wochenstunden).
-
Wofür leiste ich den BFD?
Die Einsatzstelle belohnt Ihr Engagement im BFD zur Zeit mit max. 336,-- € monatlich. Ergänzend zu dem Taschengeld können Auslagen für Verpflegung, Dienstkleidung, Unterkunft, etc. übernommen werden.
-
Was tun?
Wenden Sie sich an uns oder an eine Einsatzstelle. Wir werden Ihnen bei der Entscheidung helfen, eine zu Ihnen passende Tätigkeit zu finden. Einen ersten Überblick über freie Einsatzstellen gibt Ihnen auch die
Online-Freiplatzliste .
Ihre Anfrage für den Bundesfreiwilligendienst bei der Caritas im Erzbistum Paderborn können Sie
per Anfrageformular
versenden.
-
Steuern und Versicherung
Das Taschengeld und die Sachbezüge (geldliche Ersatzleistungen für Verpflegung, Unterkunft, Fahrkostenerstattung) gelten als Einkünfte und sind steuerlich zu erklären. Allerdings werden hieraus in der Regel keine Steuern anfallen, da die Grenze für die Besteuerung (Jahreseinkommen) in der Praxis in den meisten Fällen unterschritten werden wird.
Freiwillige sind gesetzlich sozialversicherungspflichtig (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung). Soweit keine ausdrücklich andere sozialversicherungsrechtliche Regelung vorhanden ist, gelten für den Bundesfreiwilligendienst die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen der Jugendfreiwilligendienste. Die Einsatzstelle ist verpflichtet, die Freiwilligen entsprechend anzumelden. Die abzuführenden Beiträge werden von der Einsatzstelle oder vom Träger (entsprechend der konkreten vertraglichen Regelung) gezahlt.
Leistungen
Folgende Leistungen erhalten Sie im Bundesfreiwilligendienst:
- zur Zeit max. 336,00 € Taschengeld (zuzüglich können Auslagen für Verpflegung, Dienstkleidung, Unterkunft, etc. übernommen werden)
- Sozialversicherung
- min. 24 Tage Urlaub (hängt von den Bestimmungen der Einsatzstelle ab)
- 25 Seminartage (bei 12 Monaten Dienst, sonst Anpassung der Tage)
- qualifiziertes Zeugnis
Einrichtungen und Tätigkeitsfelder
Caritas-Einrichtungen aus folgenden Bereichen stehen zur Auswahl:
-
Altenhilfe
Sozialstationen, Alten-/Pflegeheime, Mobile Soziale Hilfsdienste (MSHD), Essen auf Rädern, Altentagesstätten und Betreutes Wohnen
-
Behindertenhilfe
Werkstätten, Wohnheime und Fördergruppen für behinderte Menschen
-
Jugendhilfe
Kinder- und Jugendheime/-häuser, Kinder- und Jugenddörfer, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendwohnheime, Jugendtreffs
-
Gesundheitshilfe
Kliniken, Kureinrichtungen, Krankenhäuser, Fachkrankenhäuser
-
Bildungswerke
Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung
-
Sonstige Einrichtungen
Pfarrgemeinden, Kirchengemeinden, Verbände
Tätigkeitsfelder:
Die aufgeführten Tätigkeiten sind ein Beispiel dafür, was im Zivildienst angeboten wurde und auch im Bundesfreiwilligendienst umgesetzt werden kann!
-
Pflege und Betreuungsdienst
Tätigkeiten im direkten Kontakt mit alten, kranken oder behinderten Menschen
Pflegehilfsdienst, Badedienste, Betreuung von alten Menschen, Betreuung geistig und/oder körperlich behinderter Menschen, Arbeitsbetreuung in Werkstätten für behinderte Menschen, Hol- und Bringdienste an Personen (z. B. Krankenhäusern), Behindertenfahrdienst (Fahrer und Beifahrer)
-
Handwerkliche Tätigkeiten
Tätigkeiten im Bereich der Haustechnik und Hausmeisterdienst
Handwerker, Hausmeister, Werkstattdienst, Wartungen, Röntgenhilfs- und Labortätigkeiten
-
Gärtnerische Tätigkeiten
Tätigkeiten in der Pflege von Außenanlagen sozialer Einrichtungen
-
Versorgungstätigkeiten/Hol- und Bringdienste

Tätigkeiten zur Unterstützung in der Küche und sonstigen Versorgungseinheiten wie z. B. Wäscherei, Entsorgung
Patiententransporte innerhalb der Einrichtung, Materialtransporte, Boten- und Transportdienste
-
Fahrdienste
Alle Kraftfahrertätigkeiten (einschl. Reinigung und Wartung) in Verbindung mit den anderen Tätigkeiten aus den oben genannten Bereichen
-
Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSHD)
Pflegedienste, Badedienste, Betreuung, Einkaufen für zumeist ältere Menschen, Koch- und Putzhilfen
-
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)
Intensive, persönliche Betreuung und Pflege schwer- und schwerstbehinderter Menschen, um ihnen ein Leben außerhalb eines Pflegeheims zu ermöglichen.
-
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern (ISB-K)
Individuelle Betreuung und Pflege von schwer- und schwerstbehinderten Kindern in integrativen Kinder- und Jugendeinrichtungen
