
Martina Fähnrich
Tel.: 05251 209-348
E-Mail: m.faehnrich@caritas-paderborn.de
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 2 "Beratende Dienste, Gefährdetenhilfe und Integration" bieten mit dem A 2 - Telegramm einen Einblick über aktuelle Entwicklungen innerhalb ihrer Arbeitsfelder.
Archiv:
- A2 - Telegramm 07/2010
- A2 - Telegramm 07/2010
Extra: Koalitionsvertrag Landesregierung NRW - A2 - Telegramm 06/2010
- A2 - Telegramm 05/2010
Sozialrechtsberatung
Die verbandliche Caritas versteht sich auch als Anwalt für benachteiligte und / oder arme Menschen. Anwaltschaft zu übernehmen
heißt, Menschen dazu verhelfen, ihre legitimen Rechte in Anspruch nehmen zu können, gesetzliche Missstände aufzudecken und
Ungerechtigkeiten zu benennen.
Insbesondere durch die Novellierung der Sozialgesetzgebung ("Hartz IV") zeigt sich diesbezüglich ein hoher Handlungsbedarf.
Die Vielzahl der anhängigen Rechtsverfahren im Bereich des Sozialgesetzbuches II sind hierfür ein eindeutiges Indiz. Die hohe
Zahl von stattgegebenen Klagen und Widersprüchen im Sinne der Ratsuchenden belegen die Notwendigkeit, spezialisierte Sozialrechtsberatung
seitens unseres Verbandes anzubieten.
Aufgabe der Sozialrechtsberatung im Diözesan-Caritasverband Paderborn ist die Beratung und rechtliche Unterstützung der örtlichen
Verbände und Dienste der Caritas. Der Zuständigkeitsbereich betrifft insbesondere die Gesetze SGB II, SGB III und SGB XII.
