
Heike Deimel
Telefon: 05251 209-226
E-Mail: l.h.deimel@caritas-paderborn.de
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 2 "Beratende Dienste, Gefährdetenhilfe und Integration" bieten mit dem A 2 - Telegramm einen Einblick über aktuelle Entwicklungen innerhalb ihrer Arbeitsfelder.
Archiv:
- A2 - Telegramm 07/2010
- A2 - Telegramm 07/2010
Extra: Koalitionsvertrag Landesregierung NRW - A2 - Telegramm 06/2010
- A2 - Telegramm 05/2010
Rechtliche Betreuung
Betreuungen gehören zu den an-
spruchsvollsten Feldern des caritativen
Ehrenamts
(Foto: privat)
Der Diözesan-Caritasverband vertritt und unterstützt die Betreuungsvereine der Sozialdienste katholischer Frauen und Männer sowie der Orts- und Kreiscaritasverbände im Erzbistum Paderborn. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Vereine übernehmen rechtliche Betreuungen. Gleichzeitig beraten und begleiten sie ehrenamtliche Betreuer bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Nach dem Betreuungsgesetz werden Erwachsene betreut, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig besorgen können. Das Vormundschaftsgericht bestellt dann eine Betreuerin oder einen Betreuer für diese Person. Aufgabenkreise für eine Betreuung können sein:
- Vermögensverwaltung
- Behördenangelegenheiten
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
Rund 70 Prozent der Betreuungen erfolgen ehrenamtlich, zu einem großen Teil von Familienangehörigen. Nach dem Landesbetreuungsgesetz haben Betreuungsvereine die Aufgabe diese und andere ehrenamtliche Betreuer zu unterstützen. Da viele caritative Vereine aus dem Ehrenamt gewachsen sind, haben gerade sie einen besonderen Bezug zu diesem gesetzlichen Auftrag. Sie unterstützen die Ehrenamtlichen durch intensive Einarbeitung, durch Beratung und Begleitung, Fortbildungsveranstaltungen, Erfahrungsaustausch und Krisenintervention.
