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Portraitaufnahme von Lovely Sander

Lovely Sander
Telefon: 05251 209-336 
E-Mail: l.sander@caritas-paderborn.de

 

Porträtfoto von Martina Fähnrich

Martina Fähnrich
Tel.: 05251 209-348
E-Mail: m.faehnrich@caritas-paderborn.de

 
Hilfe in Ihrer Nähe
Hier finden Sie eine Aufstellung aller Schuldnerberatungsstellen im Bereich des Caritasverbandes für das Erzbistums Paderborn.

Klicken Sie bitte auf eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe - Sie erhalten dann Anschrift, Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse.
 
A 2 - Telegramm

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 2 "Beratende Dienste, Gefährdetenhilfe und Integration" bieten mit dem A 2 - Telegramm einen Einblick über aktuelle Entwicklungen innerhalb ihrer Arbeitsfelder.

Archiv:

 
Hilfen  

Schuldnerberatung 

Jugendliche werden in der Schule auf die Gefahren der Überschuldung vorbereitet.
Zur Schuldnerberatung gehört
Vorbeugung: Informationsveranstaltung
an einer Realschule in Dortmund
(Foto: Lüdeke)

Schuldnerberatungsstellen sind Anlaufstellen für überschuldete Menschen. Das monatliche Einkommen reicht bei diesem Personenkreis nicht aus, um die monatlichen Ausgaben zu bezahlen. In der Bundesrepublik Deutschland gelten heute 3,1 Millionen Haushalte als überschuldet. Besonders Langzeitarbeitslosigkeit, Krankheit und Trennung oder Scheidung sind Ursachen für Überschuldung. Im modernen Schuldenturm gefangen zu sein bedeutet, sich isoliert und ausgegrenzt zu fühlen sowohl in Beruf und Arbeit als auch in Familie und Gesellschaft. Bei Zahlungsunfähigkeit ist es falsch, einfach zu resignieren und den Mahnschreiben der Gläubiger oder den Vollstreckungsversuchen der Gerichtsvollzieher ihren Lauf zu lassen. Wichtig ist, dass sich Überschuldete in dieser Krisensituation an Schuldnerberatungsstellen wenden. Insgesamt 26 Anlaufstellen für überschuldete Ratsuchende gibt es im Erzbistum Paderborn.

In den Schuldnerberatungsstellen suchen Beratungskräfte mit den Betroffenen nach realistischen Chancen, den ständig wachsenden Schuldenberg auf ein überschaubares Maß zu reduzieren. Auch haben Schuldner durch die Verbraucherinsolvenzordnung mit der darin vorgesehenen Restschuldbefreiung eine weitere Chance der Entschuldung und des wirtschaftlichen Neubeginns.